EZB-Juristen prüfen Aufkaufprogramm. Die Frage ist nur, was es da juristisch zu prüfen gibt. Denn das Aufkaufen von Staatsanleihen ist der EZB per Statuten aus gutem Grund verboten. Aber vielleicht finden Juristen ja doch noch ein Schlupfloch.
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EZB-Juristen prüfen Aufkaufprogramm. Die Frage ist nur, was es da juristisch zu prüfen gibt. Denn das Aufkaufen von Staatsanleihen ist der EZB per Statuten aus gutem Grund verboten. Aber vielleicht finden Juristen ja doch noch ein Schlupfloch.
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