Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält pauschale Urheberrechtsabgaben auf Speicherkarten in mobilen Endgeräten mit dem aktuellen europäischen Recht für vereinbar.
Piraten zum aktuellen Verfahren am EUGH: Keine pauschalen Abgaben für Speicherkarten:
Gestern legte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Pedro Cruz Vilallon, seinen Schlussantrag zum Rechtsstreit zwischen Copydan Båndkopi und NOKIA vor. [1] Darin postuliert er die grundsätzliche Vereinbarkeit pauschaler Urheberrechtsabgaben auf Speicherkarten in mobilen Endgeräten mit dem aktuellen europäischen Recht.
Der Beauftragte der Piratenpartei für das Urheberrecht, Bruno Kramm fasst zusammen:
»Mit diesem Antrag widerspricht der Generalanwalt dem Padawan-Urteil [2], in dem festgesetzt wurde, dass für die Entrichtung von Lizenzabgaben für Speicherkarten keine Pauschalbeträge auf Datenträger erhoben werden dürfen. Auch bei Speicherkarten in Handys handelt es sich um Datenträger, die in den meisten Fällen zum Speichern selbst geschossener Fotos und Videos oder für Programme und Apps genutzt werden. Darüber hinaus muss die Mehrfachlizensierung für Speicherkarten, Geräte und ganze Ketten von Gerätebestandteilen mit Speicher- und Zwischenspeicherfunktion dringend gedeckelt werden. Insbesondere wenn, wie bei den meisten Handynutzern, bereits eine Lizenzabgabe entrichtet wurde, beispielsweise über Käufe bei iTunes, oder Streamingdienste wie spotify.
Hinzu kommt, dass für Handys und Smartphones von der GEMA eine unangemessen hohe Geräteabgabe im bisher nicht beigelegten Tarifstreit mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.(BITKOM) gefordert wird, die im Vergleich zu MP3-Playern bis zu 36.- € höher liegt. [3]
Zu guter Letzt ist gerade die intransparente und unfaire Verteilung dieser Pauschalabgaben bei den Verwertungsgesellschaften zweifelhaft, denn die Vielzahl der Künstler und Urheber mit kleinen und mittleren Einkünften und ohne starke Verlagslobby geht bei der Verteilung dieser Gelder weitgehend leer aus. So bekommt das Wort Leermedienabgabe eine zynische Doppelbedeutung.«
Das Urteil in dem betreffenden Verfahren wird für den Herbst dieses Jahres erwartet. Die Piratenpartei plädiert dafür, die Rechte und Interessen der Nutzer in den Vordergrund zu stellen, anstatt nur das Profitinteresse großer Konzerne zu berücksichtigen.
Quellen:
[1] Der Schlussantrag im Wortlaut: http://curia.europa.eu/juris/
[2] Das "Padawan-Urteil" im Wortlauf: http://curia.europa.eu/jcms/e.pdf