Tipps und Tricks gegen Beitragsforderungen der "ARD ZDF Beitragsserivice". Auch wenn Drohungen und Gebührenbescheide kommen ist noch nicht alles verloren.
Was tun gegen ARD & ZDF Gebührenterror? Hier einige hilfreiche Tipps, die uns zugeschickt wurden. Eine Gewähr, dass es funktioniert kann es leider nicht geben - aber vielleicht hilfts in manchen Problemsituationen.
1. durch nichts einschüchtern lassen
2. wer so ein "Angebot" zum 1. Mal erhält, sollte nie darauf antworten damit würde man zustimmen
3. wenn man bereits geantwortet hat, niemals in der "ich-Form" schreiben
4. keine Namensangabe tätigen
5. als Absender nur die Beitragsnummer in eckige Klammer angeben
6. in den Schreiben selbst anfragen, woher die personenbezogenen Daten stammen (unerlaubte Vorratsdatenspeicherung)
7. wer einer Speicherung zustimmte und wann das war
Sollte der Vorgang schon fortgeschritten sein, dann folgendes beachten:
1. Akteneinsicht bei der Vollstreckungsbehörde beantragen
2. dort anfragen, seit wann einer nicht rechtsfähigen Organisation Amtshilfe geleistet werden darf
3. ob die Vollstreckung ein Entgelt dafür erhält, was Korruption und Amtsmissbrauch als Offizialdelikt von der Polizei verfolgt werden muss (§ 163 StPO)
4. verweigert jemand die Auskünfte, gilt das als Strafvereitelung und ist ebenso der Polizei zu melden, die das auch verfolgt
5. bei der Vollstreckungsbehörde bestätigen lassen, dass der Verwaltungsakt geprüft wurde (§ 12 VwVfG)
6. dem Vollstreckungsbeamten schriftlich mitteilen, dass Drohungen mit Eintragungen in die SCHUFA strafbar ist.
Der BGH hat dahingehend deutlich gemacht, dass es sich bei Drohung mit einem Schufa-Eintrag um eine unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers handele, die gemäß § 4 Nr. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) wettbewerbswidrig sei. Ein Schufa-Eintrag habe erhebliche nachteilige Folgen für die Verbraucher. Die beanstandete Ankündigung der Übermittlung an die Schufa sei auch nicht durch die gesetzliche Hinweispflicht gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 4 c BDSG gedeckt, da die Übermittlung voraussetze, dass die Forderung nicht bestritten sei.
Wenn bereits vollstreckt wurde:
1. wenn es sich um eine Kontopfändung handelt, nicht mit der Bank anlegen, die kündigen euch sonst das Konto umgehend
2. sofort die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen und eine Verwaltungsklage ankündigen- auf deren Kosten
3. ruhig Schadensersatz ankündigen (Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB)
Hinweis des Autors: Ich habe noch nie "GEZ" gezahlt und meine Mandanten ebenso wenig. Alle Vollstreckungen konnten bisher abgewendet werden.
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