EU-Juristen melden Bedenken gegen geplante Bankenabwicklungsbehörde an. Grund: Wenn irgendwo ein Bank pleite geht, kann Deutschland in die Haftung einbezogen werden. In der Praxis dürfte dies in Zukunft immer so sein.
Das Gutachten dürften beide Seiten für sich nutzen. Einerseits billigt der juristische Dienst des EU-Rats der Kommission grundsätzlich zu, dass sie mit Verweis auf den Binnenmarkt die Kompetenz für die Bankenabwicklung an sich ziehen darf. Damit widerspricht er der Auffassung der Bundesregierung. Auf der anderen Seite äußern die Juristen aber Bedenken gegen die von Barnier geplante Ausgestaltung der Abwicklungsbehörde. „Der Vorschlag beinhaltet kein robustes System, um die Budgethoheit der Mitgliedstaaten zu garantieren“, heißt es in dem Gutachten. Das gelte vor allem in der Übergangsphase, in der ein Abwicklungsfonds noch nicht ausreichend durch Abgaben der Banken gefüllt sei. Im Abwicklungsgremium könne jeder Staat zu jeder Zeit überstimmt werden, da es nur eine einfache Mehrheit brauche.
Die EU-Finanzminister wollen am Samstag in der litauischen Hauptstadt Vilnius erstmals über Barniers Vorschlag beraten, auch auf Grundlage des Gutachtens des EU-Rats. Barnier will der Kommission die Aufgabe der Bankenabwicklung übertragen. Schäuble will sie vorerst bei den Staaten belassen. Mit einer Einigung sei nicht zu rechnen, sagten mehrere Beteiligte. So teile der französische Finanzminister Pierre Moscovici die Bedenken Schäubles nicht. „Frankreich ist in dieser Frage voll auf Barniers Linie“, hieß es in Brüssel. Unterstützung dürfte Schäuble von seinen Kollegen aus Großbritannien, Estland und vielleicht aus Finnland erhalten, die ebenfalls rechtliche Einwände haben.