Kanzlei Urmann + Collegen angezeigt. Rechtsanwalt Carl Christian Müller zum Fall Redtube: „besonders schwere Erpressung“.
Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Dienstagsausgabe) erklärt der Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Berliner Kanzlei MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte, warum seine Kanzlei die Abmahnanwälte der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen im Fall des Internetportals Redtube angezeigt hat. „Wir denken,“ sagt Müller im Gespräch mit der F.A.Z., „dass Anwälte auch eine gesellschaftspolitische Verantwortung haben. Die Sache hat viele Internetnutzer verunsichert: Wo kann man noch draufklicken, was ist noch sicher? Damit ist für viele Menschen eine massive Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit im Internet verbunden. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Wir haben die fachliche Kenntnis und die Mittel, hiergegen vorzugehen, also tun wir es. Wir sehen in den Abmahnungen zudem den Versuch, schnell Einnahmen zu generieren, und wollen nicht zuletzt auch im Interesse unseres Berufsstandes ein Zeichen setzen, dass es noch Anwälte gibt, die nicht Vertreter vor allem ihrer eigenen Interessen sind und juristischen Laien mit haltlosen Forderungen das Geld aus der Tasche ziehen.“
„Wenn ein Anwalt“, so Müller, „einem Verbraucher gegenüber apodiktisch behauptet, er habe eine Rechtsverletzung begangen, die offensichtlich nicht in Rede steht, und diesem zur Erfüllung der mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche mit empfindlichen Weiterungen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen droht, dann ist hierin nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Nötigungshandlung zu sehen. Da zudem eine rechtswidrige Bereicherungsabsicht sowie gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Handeln anzunehmen ist, steht nach unserer Ansicht sogar besonders schwere Erpressung im Raum.“