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Widerrufsjoker ohne Kostenrisiko

Widerrufsjoker ohne Kostenrisiko: So widerrufen Sie Ihren Kreditvertrag mit einem Erfolgshonorar

 

Von Roland Klaus

Mit diesem Trick können Immobilienbesitzer viele Tausend Euro sparen: Wenn der Kreditvertrag Ihrer Baufinanzierung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat, dann ist mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjokers ein Ausstieg aus diesem Darlehen möglich. Ist der Kredit gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beendet worden, dann kann dieses Geld zurückgefordert werden. Allerdings kommen Sie ohne anwaltliche Hilfe nicht weit – das zeigen jedenfalls unsere Erfahrungen.

 

Viele Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) äußern mir gegenüber nun die Befürchtung, dass sie auf Kosten für den Anwalt sitzen bleiben könnten, wenn der Widerruf letztlich erfolglos bleibt. Diese Angst haben wir uns zu Herzen genommen und daher nach einer Möglichkeit gesucht, Anwaltskosten nur dann anfallen zu lassen, wenn der Widerrufsjoker auch Erfolg hat.

Gemeinsam mit unserem Partner, der Firma Compare, ist uns dies nun auch gelungen. Compare ist ein sogenannter Streitfinanzierer. Die Firma bezahlt also die Anwälte für ihre Tätigkeit – und bekommt im Gegenzug von den Kunden 30 Prozent der Ersparnis als Honorar.

 

Ein Beispiel: Sie haben einen Kredit über 100.000 Euro, für den Sie bisher 5 Prozent Zins bezahlen. Die Zinsbindung läuft noch vier Jahre und der Kredit wird nicht getilgt. Sie ziehen den Widerrufsjoker und die Bank erklärt sich bereit, den Zinssatz für die verbleibende Zinsbindung von fünf auf zwei Prozent abzusenken. Damit sparen Sie also vier Jahre lang 3.000 Euro Zinsen, insgesamt also 12.000 Euro. Die Kosten für den Streitfinanzierer belaufen sich auf 30 Prozent dieser Ersparnis, also 3.600 Euro.

 

Ganz wichtig dabei: Wenn es nicht gelingt, mit dem Kreditinstitut einen Vergleich auszuhandeln, der Ihnen eine Ersparnis bringt, dann haben Sie auch keine Kosten! Erst wenn Sie sich mit anwaltlicher Hilfe auf einen Kompromiss einigen, dann werden die 30 Prozent (diese Summe beinhaltet bereits die Mehrwertsteuer) fällig.

 

Und so gehen wir dabei vor: Wenn Sie der IG Widerruf mitteilen, dass Sie an einem Angebot für ein Erfolgshonorar interessiert sind, dann legen wir Ihren Fall dem Streitfinanzierer vor. Dieser entscheidet, ob er bereit ist, Ihren Fall zu finanzieren. Dies wird er dann tun, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und er glaubt, mit der Bank einen Vergleich erzielen zu können. In diesem Fall wird der Streitfinanzierer einen Anwalt beauftragen, außergerichtlich tätig zu werden. Der Anwalt nimmt Kontakt mit ihrem Kreditinstitut auf, weist auf die Fehler in der Widerrufsbelehrung hin und widerruft das Darlehen. Das kostet Sie als Kunden erst einmal keinen Cent. Die Anwaltskosten übernimmt der Streitfinanzierer.

 

Zugegeben, die 30 Prozent Erfolgshonorar sind mehr, als sie zahlen müssten, wenn Sie den Anwalt auf eigene Kosten beauftragen. Dafür müssten Sie dann allerdings die Kosten auch tragen, wenn nichts dabei für Sie herausspringt. Dieses Kostenrisiko schalten Sie mit einem Erfolgshonorar aus.

 

Wichtig dabei ist auch folgendes: Der Streitfinanzierer wird den Kunden niemals dazu zwingen, einen Vergleich mit der Bank anzunehmen. Die Entscheidung darüber liegt nur beim Kunden, also bei Ihnen. Gefällt Ihnen der Vergleich nicht, den der Anwalt ausgehandelt hat, dann müssen Sie auch nicht zustimmen. Kosten entstehen in diesem Fall nicht.

 

Wenn Sie dieses Angebot interessiert, dann gehen Sie wie folgt vor: Lassen Sie Ihren Kreditvertrag auf der Website der IG Widerruf (http://www.widerruf.info/kostenlose-pruefung) kostenlos prüfen. Vermerken Sie dabei, dass Sie an einem Erfolgshonorar interessiert sind. Unabhängig davon prüfen wir natürlich, ob es für Sie noch günstigere Möglichkeiten gibt, beispielsweise die Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung. Falls eine solche Versicherung aber für Sie nicht in Frage kommt, dann legen wir Ihren Fall dem Streitfinanzierer vor.

 

Der Streitfinanzierer wird dabei nur im außergerichtlichen Bereich tätig. Er finanziert also keine Klagen oder Prozesse vor Gericht. Allerdings verfügt unser Partner über eine erfreulich hohe Erfolgsquote im außergerichtlichen Bereich. Auch mit der DKB und der Commerzbank, zwei Kreditinstituten, die wir bislang als nicht kompromissbereit kennengelernt haben, konnte der Streitfinanzierer schon attraktive Vergleiche herausholen – ganz ohne Gerichtsprozess.

 

Ziehen Sie den Widerrufsjoker ohne Kostenrisiko und lassen Sie Ihren Kreditvertrag bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) kostenlos auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen!

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