Der bayerische Verfassungsschutz soll künftig ausnahmsweise auch kriminelle V-Leute einsetzen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor. - Bayerischer Innenminister verweist auf das Ende der Weimarer Republik.
Bayern will Einsatz krimineller V-Leute erlauben: Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stellte am Donnerstag im Landtag einen Entwurf vor, der den Verfassungsschützern neue Überwachungsmöglichkeiten geben würde. Die bayerische Staatsregierung will demnach in einem neuen Gesetz dem Verfassungsschutz den Einsatz krimineller V-Leute erlauben.
In Ausnahmen soll der Verfassungsschutz nun die Möglichkeit bekommen, verurteilte Schwerverbrecher als V-Leute für Spitzeldienste anzuheuern. Zu lebenslanger Haft Verurteilte oder Totschläger dürfen aber nicht angeworben werden. SPD, Freie Wähler und Grüne melden schwere Bedenken an.
Innenminister Herrmann ging in seiner Rede zu Beginn der Debatte vorbeugend auf die Kritiker des Verfassungsschutzes ein - mit dem Verweis auf das Ende der Weimarer Republik.
Reichsinnenminister Carl Severing habe 1929 den Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung» abgeschafft - eine Vorläuferorganisation des Verfassungsschutzes. Vier Jahre später hätten die Nazis die Macht übernommen, sagte Herrmann. "Wir wollen den aktuell aufkeimenden rechtsextremistischen Bestrebungen und der Hetze nicht tatenlos zusehen."