Union will Steuersünder härter bestrafen. Bei Selbstanzeigen soll ein Zinszuschlag von fünf Prozent fällig werden. FDP nennt Vorschlag verfassungswidrig.
In der schwarz-gelben Koalition wird eine weitere Gesetzesverschärfung für Steuersünder geprüft. Die Union macht Druck auf die FDP, einem Strafzins bei Selbstanzeigen zuzustimmen. „Wir wollen, dass Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker belastet werden als Steuerzahler, die lediglich verspätet ihre Steuer zahlen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, der Tageszeitung „Die Welt“ (Montagausgabe). Er plädiert für einen Zuschlag von fünf Prozent auf das Schwarzgeld. Am kommenden Donnerstag wollen Finanzexperten von Union und FDP das Vorhaben diskutieren.
Im Dezember hatte das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, in dem die strafbefreiende Selbstanzeige neu geregelt wird. Ein Strafzins ist bisher nicht vorgesehen. Das will die Union nun im parlamentarischen Verfahren ändern. „Wenn ein solcher Zuschlag verfassungsfest möglich ist, dann machen wir das“, sagte Flosbach. Auch der Bundesrat hat sich kürzlich dafür ausgesprochen. „Nachdem jetzt auch die Länder einen Extrazuschlag empfehlen, bin ich zuversichtlich, dass wir das am Ende auch hinbekommen“, sagte der CDU-Finanzexperte. Die FDP lehnt das Vorhaben allerdings strikt ab. „Wir lassen uns darauf nicht ein“, sagte Volker Wissing, der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, der "Welt". Ein Strafzins sei nicht mit der Verfassung zu vereinbaren. Es gehe um eine „strafbefreiende Selbstanzeige“, da dürfe man die Straffreiheit nicht aushebeln. „Wir können unserem Koalitionspartner nicht den Wunsch erfüllen, verfassungswidrige Gesetze zu machen“, sagte Wissing dem Blatt.
Die Zahl der Selbstanzeigen war im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen, nachdem der Kauf von Steuer-Cds durch deutsche Behörden bekannt wurde. Bisher müssen Steuerflüchtlinge lediglich die Steuer nachzahlen plus den üblichen Nachzahlungszins von sechs Prozent. Der droht auch jedem unbescholtenen Bürger, der seine Steuer zu spät an das Finanzamt überweist. Durch das geplante Gesetz werden die Bedingungen für eine Selbstanzeige verschärft. Künftig müssen sämtliche Schwarzgeld-Konten offengelegt werden, um Straffreiheit zu erlangen. „Die Zeiten werden bald vorbei sein, in denen Steuerhinterzieher die strafbefreiende Selbstanzeige bequem als letzte Ausfahrt vor der Entdeckung nutzen konnten“, sagte Flosbach der "Welt". „Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ziehen wir jetzt die Zügel deutlich an.“