Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von Telekommunikationsdaten eingeschränkt und die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen teilweise für verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von Telekommunikationsdaten eingeschränkt und die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen teilweise für verfassungswidrig erklärt. In ihrem am Freitag veröffentlichten Beschluss erklärten sie, dass die Regeln zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen würden.