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Schäuble: Sparer und Steuerzahler haften für Banken

In einem wenig beachteten Interview der TV-Sendung "Monitor" lässt Finanzminister Schäuble die Katze aus dem Sack: Bei Bankpleiten ist das Geld der Sparer jenseits Einlagensicherungsgrenze weg und am Ende muss auch der Steuerzahler einspringen. 

 

Die EU-Finanzminister rücken von dem Grundsatz ab, dass zunächst die Gläubiger für insolvente Banken haften müssten und wollen Steuerzahler auch bei künftigen Bankenrettungen in die Pflicht nehmen. Darüber berichtete das ARD-Magazin MONITOR.

Schäuble spricht in dem Interview auf einer Pressekonferenz von einer "klaren Haftungskaskade", bei der verschiedene Gläubiger in Anspruch genommen werden sollen. Dazu zählen auch die Sparer mit einem Guthaben jenseits der Haftungsgrenze des Einlagensicherungsfonds.

Was in dem "Monitor"-Gespräch unverständlicherweise völlig ausgelassen wurde: Auch die Sparer sind letztlich Gläubiger einer Bank. Ihre Einlagen sind per Gesetz nichts anderes als Darlehen bei einem Finanzinstitut. Kommt die Pleite, ist das Geld weg, wenn es nicht bis zu einer bestimmten Höhe vom Einlagensicherungsfonds erstattet wird.

Seit dem 01.07.2009 beträgt die gesetzliche Einlagensicherung 50.000 Euro je Anleger. Ab dem Jahr 2011 wird die Haftungsgrenze im Einklang mit der EU-Richtlinie auf 100.000 Euro angehoben werden.

Im Klartext: Bei einer Bankpleite sind Vermögen über 100000 Euro weg. Nicht ausgeschlossen, dass dieses Limit in Zukunft noch weiter reduziert wird.


Erst die Sperer, dann der Steuerzahler

Wenn beim Sparer nichts mehr zu hohlen ist, wird der Steuerzahler rangenommen.

Auch das wird von Schäuble ganz klar betont. Die Steuerzahlerhaftung wird von der Bundesregierung unterstützt, obwohl sich der Bundesfinanzminister noch vor kurzem dafür ausgesprochen hat, Steuerzahler bei der Rettung von Banken künftig zu schonen.

MONITOR bezieht sich dabei auf den Kompromissvorschlag des EU-Finanzministerrats zur sogenannten Bankenabwicklungsrichtlinie, in dem das Prinzip der vorrangigen Gläubigerhaftung ausgehebelt wird. Laut Artikel 27 des Entwurfs dürfen staatliche Finanzhilfen unter anderem dann gewährt werden, wenn sichergestellt ist, dass die finanziellen Hilfen "keine Bevorteilung des Finanzinstituts darstellen“. Weitere Voraussetzung für künftige Kapitalspritzen oder Bürgschaften an notleidende Banken ist, dass die betroffene Bank formal noch nicht für insolvent erklärt wurde.

„Bundesfinanzminister Schäuble täuscht die Öffentlichkeit“, kritisiert der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold gegenüber MONITOR. „Die Mitgliedsländer wollen auch ohne Gläubigerbeteiligung Bankenrettungen mit Steuergeld erlauben. Im Kleingedruckten einer komplizierten EU-Richtlinie haben sie ein Scheunentor für Ausnahmen versteckt“, so Giegold weiter.

Kritik kommt auch aus den Reihen der Union: „In den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission ist diese Haftungsreihenfolge leider aufgeweicht worden und der Steuerzahler soll womöglich in bestimmten Fällen früher herangezogen werden“, so der CSU-Europaabgeordnete Michael Ferber gegenüber MONITOR.

Der Direktor des Max-Planck–Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Martin Hellwig, sprach gegenüber MONITOR von einem „Blanko-Scheck“ für die einzelnen Regierungen, den Banken Finanzhilfen zu gewähren, ohne die Gläubiger zur Rettung heranzuziehen. „Das wird für den Steuerzahler sehr teuer werden“, so Hellwig.

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