Was ist nur los in der deutschen Justiz? - Weil er einem Opfer zur Hilfe eilte, wurde ein junger Mann in Ludwigsburg hart bestraft. Er saß sogar in Untersuchungshaft. - Selbst die Staatsanwaltschaft plädierte für Freispruch. Doch der Richter kannte keine Gnade.
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat einen 22-jährigen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil dieser im Juni 2015 in der Ludwigsburger Innenstadt einem Opfer zur Hilfe eilte und dabei den Angreifer verletzt hatte.
Dass er dabei quasi in Notwehr handelte, ließ die Richterin unbeeindruckt. Das scharfe Urteil sorgte nicht nur im Gerichtssaal für Empörung - zumal sogar die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert hatte.
Hintergrund:
Die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte damals versucht hat, einem hilflosen Mann beizustehen, als dieser spätnachts von einer Gruppe stark alkoholisierter Jugendlicher attackiert wurde.
Das Opfer war vor einer Gaststätte niedergeschlagen und dabei schwer verletzt worden. Während er auf dem Boden lag, wurde er umringt und offenbar weiter getreten – woraufhin der Angeklagte einschritt, die Angreifer wegschubste und das Opfer aus der Gefahrenzone brachte.
Bei dieser Aktion habe auch er um sich geschlagen und eventuell jemanden getroffen, erklärte der Helfer vor Gericht. „Aber das war nie meine Absicht. Ich wollte helfen und hatte Angst, dass der auf dem Boden stirbt, wenn die alle weiter auf ihn eintreten.“
Bei der Aktion erlitt einer der Angreifer durch einen Faustschlag ins Gesicht einen Kiefernbruch. Deshalb wurde der helfende junge Mann nun wegen gefählicher Körperverletzung angeklagt. Er saß deswegen sogar mehrere Wochen in Untersuchungshaft!
Dass der Helfer in einer Notwehr-Situation handelte, ließ die Richterin nicht gelten. Der junge Mann wurde deshalb wegen Körperverletztung zu drei Monaten und zwei Wochen auf Bewährung verurteilt. Damit ist der Mann vorbestraft. Er will nun in Revision gehen.