Im heutigen Bank- und Börsenwesen bezeichnet man mit den Effekten verschiedene Wertpapiere, die am Kapitalmarkt handelbar und fungibel sind. In der Vergangenheit stand der Begriff der Effekten zu dem ganz allgemein für einen beweglichen Besitz. Von dieser Definition wird heute allerdings zunehmend Abstand genommen.
Für die korrekte Anwendung sollte noch angemerkt werden, dass es sich um ein so genanntes grammatikalisches Pluraletantum handelt. ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Robert Sasse.