Man kann nicht behaupten, EU-Beamte wären faul: Die Europäische Kommission hat neue Verordnungen zur Energieeffizienz von Staubsaugern verabschiedet. Damit soll das Erreichen von nationalen und europäischen Energie- und Klimaschutzziele sichergestellt werden.
Die Europäische Kommission hat neue Verordnungen zur Energieeffizienz von Staubsaugern verabschiedet, die erstmals auch eine Kennzeichnung der Geräte mit dem EU-Energielabel vorsehen. Ab dem 1. September 2014 müssen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden und gesteigerte Mindestenergieeffizienzanforderungen erfüllen.
Die neue EU-Label-Verordnung verpflichtet Hersteller und Lieferanten zur Ausstellung eines EU-Energielabels für Staubsauger. Es wird in zwei Stufen am 1. September 2014 und am 1. September 2017 eingeführt. Das Label zeigt neben der Energieeffizienzklasse den durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch. Auch weitere Angaben wie Teppichreinigungsklasse oder Schallleistungspegel werden in Zukunft auf dem EU-Energielabel abgebildet.
Darüber hinaus müssen Staubsauger ab 2014 bestimmte Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz erfüllen. Die neue EU-Ökodesign-Verordnung für Staubsauger legt u. a. die sogenannte maximale Nennleistungsaufnahme fest. Diese auf dem Gerät genannte Leistung muss beispielsweise ab dem 1. September 2014 unter 1600 Watt liegen und ab dem 1. September 2017 unter 900 Watt.
Durch die neuen Verordnungen sollen bis 2020 deutliche Energieeinsparungen erzielt werden. Sie leisten damit einen Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Energie- und Klimaschutzziele.