Mehr als die Hälfte aller Klinik-
Mehr als die Hälfte aller Krankenhaus-Rechnungen ist nach Erhebungen der Krankenkassen fehlerhaft, wodurch den Versicherten ein Schaden von über zwei Milliarden Euro entsteht. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf den Spitzenverband der Krankenkassen. Danach waren 2012 knapp 53 Prozent aller überprüften Rechnungen zu hoch. Auf ihnen waren Behandlungen aufgelistet, die nicht in dem behaupteten Umfang oder sogar überhaupt nicht erbracht wurden. Die Fehlerquote liegt leicht über dem Wert von 2011, der 51,70 Prozent betrug. Einen ähnlich hohen Anteil von Falschabrechnungen (52,77 Prozent) ermittelte der Spitzenverband auch für das erste Halbjahr 2013. Damit liegt die Quote im dritten Jahr in Folge über 50 Prozent. Den Gesamtschaden bezifferten die Kassen auf 2,3 Milliarden Euro. Würden die rund 2000 Kliniken richtig abrechnen, könnte der Beitragssatz in der Krankenversicherung um 0,2 Punkte auf 15,3 Prozent sinken. Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, mit Hilfe des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) die Klinikabrechnungen zu überprüfen. Es geht um ein Volumen von insgesamt mehr als 66 Milliarden Euro. Kontrolliert wird in einem zweistufigen Verfahren. Dabei werden die Abrechnungen zunächst auf Anzeichen möglicher Fehler durchsucht. Das können zum Beispiel auffällig lange Aufenthaltszeiten in der Klinik bei einer nur leichten Erkrankung sein. In einem zweiten Schritt werden diese Abrechnungen genauer unter die Lupe genommen. Auf diese Weise werden jährlich bis zu zwölf Prozent aller Abrechnungen kontrolliert. Die angegebene Schadenssumme beruht auf einer Hochrechnung der Kassen. Stellt sich heraus, dass eine Abrechnung tatsächlich fehlerhaft ist, muss die Klinik den zu viel verlangten Betrag an die Krankenkasse zurückerstatten. Zusätzliche Sanktionen gibt es keine. Anders sieht die Lage jedoch für die Krankenkassen aus. Sie müssen dem Krankenhaus auf Grund gesetzlicher Vorgaben eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zahlen, sollte eine zunächst monierte Rechnung am Ende doch richtig sein. Dieses Ungleichgewicht ist seit langem ein Streitpunkt zwischen Kliniken und Kassen. Der Gesetzgeber hat die Kontrahenten aufgefordert, einen Kompromiss zu suchen. Nach Informationen der FR sind die Gespräche aber gescheitert. So lehnten die Kassen die Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ab, wonach bei der Prüfung nur dem ursprünglichen Verdacht nachgegangen werden darf. Zufallsfunde sollten ignoriert werden. „Die Krankenhausgesellschaft wollte die Verhandlungen nutzen, um die tatsächlichen Prüfmöglichkeiten einzuschränken. Das ist inakzeptabel“, hieß es beim Kassen- Spitzenverband.