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EU will Nacktscanner 2015

Regierung will Körperscanner-Einsatz ausweiten. Die Nutzung von Scannern und so genannten Sprengstoffdetektionsgeräten sei nach EU-Recht ab dem 1. September 2015 zwingend.

 

An insgesamt sechs deutschen Flughäfen werden derzeit 14 der umstrittenen Körperscanner zur Kontrolle von Passagieren eingesetzt. Das geht nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Mittlerweile stehen am Flughafen in Frankfurt am Main sechs Körperscanner, in Düsseldorf drei, in Stuttgart zwei sowie in Hamburg, Berlin-Schönefeld und München je einer. 125527 Passagiere wurden auf diese Weise bis Ende April 2014 kontrolliert. Dabei lösten die Geräte zuletzt in 59 Prozent aller Fälle Alarm aus.

Der Einsatz weiterer Körperscanner wird nach Angaben der Bundesregierung geprüft. Die Nutzung von Scannern und so genannten Sprengstoffdetektionsgeräten sei nach EU-Recht ab dem 1. September 2015 zwingend, heißt es in der Antwort. Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, verwies gegenüber der „Berliner Zeitung“ darauf, dass die Scanner bei ersten Tests vor vier Jahren in 69 Prozent der Fälle Alarm geschlagen hätten, damals lediglich 15 Prozent der Alarme berechtigt gewesen seien und die Alarmquote mit aktuell 59 Prozent unverändert hoch liege.

„Es gab einen Feldversuch, der auf ganzer Linie gescheitert ist - laut Bundesregierung vor allem wegen der hohen Fehlalarmquote und der damit verbundenen langen Abfertigungsdauer. Nun ist die Alarmquote kaum zurückgegangen, die viel gelobte Verbesserung der Geräte scheint also minimal zu sein.“ Dass diese Geräte nun trotzdem direkt im Praxisbetrieb eingesetzt und der Einsatz sogar ausgeweitet werden solle, sei abenteuerlich. Er fügte hinzu: „Mehr Technik bedeutet nicht mehr Sicherheit. Der Körperscanner-Versuch ist seit fast vier Jahren der beste Beweis dafür. Statt mit diesem sinnlosen Verbrennen von Steuergeldern fortzufahren, wäre es an der Zeit, zügig die Arbeitsbedingungen des Luftsicherheitspersonals zu verbessern."

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