Der "ARD-ZDF-Beitragsservice" droht Gebührenverweigerern nun mit Haus- und Wohnungsdurchsuchungen. Was dabei gefunden werden soll, bleibt offen. Ist bei solchen Schnüffelaktionen noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt?
Der Gebühren-Terror der öffentlich-rechtlichen Anstalten nimmt immer krassere Formen an. Allein in diesem Jahr wurden nach Medienberichten 15 Millionen Mahnbescheide verschickt.
Nachdem in der Vergangenheit Gerichtsvollzieher bereits damit gedroht haben, sich an Renteneinzahlungen, Sterbekassen und Mietkautionen zu bereichern und selbst vor "Verhaftungen durch die Polizei zu einer ungünstigen Zeit" nicht Halt machen, droht jetzt auch die Wohnungszwangsöffnung und die Hausdurchsuchung.
Was die öffentlich-rechtich bestellten Schnüffelhunde genau suchen, geht in dem Schreiben nicht hervor. Die Frage muss allerdings gestellt werden, ob das Nichtzahlen der GEZwangsgebühr eine Durchsuchung der Wohnung rechtfertigt. Ist ein solcher krasser Fall von Hausfriedensbruch und Eindringen in die Privatspähre durch Behören überhaupt erlaubt? Und das alles im Name von ARD & ZDF?
Aus dem u.g. Drohschreiben geht hervor, dass der Gerichtsvollzieher auch ohne Einwilligung die Wohnung durchsuchen kann. Das bedeutet im Umkehrschluss: Er kann gewaltsam die Tür aufbrechen um in die Wohnung einzudringen. Solche sogenannten Wohnungszwangsöffnungen sind auch in früheren Schreiben bereits angedroht worden.
Auf Anordnung des Gerichts wird Ihnen mitgeteilt, dass die Gläubigerpartei eine richterliche Genehmigung zur Durchsuchung ihrer Wohnung beantragt hat.
Gleichzeitig hat die Gläubigerpartei ein Protokoll des zuständigen Gerichtsvollziehers vorgelegt, wonach Sie entweder nicht ihr Einverständnis zur Durchsuchung der Wohnung erteilt haben oder aber der zuständige Gerichtsvollzieher unter vorheriger Ankündigung sie nicht antreffen konnte.
In diesen Fällen hat die Gläubigerpartei das Recht, einen Durchsuchungsbeschluss zu beantragen, um eine Durchsuchung der Wohnung auch ohne ihre Einwilligung durchsetzen zu können.
Gerichtsschreiben: Wohnungsdurchsuchung auch ohne Einwilligung
Ein anderer Fall - "Pfändungs-Ankündigung" und Androhung von Wohnungsdurchsuchung durch Bürgermeister
Kommentar der Betroffenen:
Mir hat man mittels "Amtshilfe"?!?!?! Über den Bürgermeister der Stadt
Hürth mit Hausdurchsuchung, Lohn, Kontopfändung und Unterrichtung meines
Arbeitgebers gedroht. Bei einem Telefonat mit dem "Amtshilfe"-Verbrecher
Andreas B., der Stadt Hürth, wurden weitere verbale Drohungen und
Erniedrigung ausgesprochen.
Das Droschreiben war natürlich nicht unterschrieben. Ich
glaube genau so fühlt es sich an wenn man einer rauberische Erpressung
unterlegen ist.
Ich habe mich leider davon einschüchtern lassen und die Forderung
beglichen. LEIDER.
Dieser von Stadt und Staat geduldete und sogar noch geförderte Terror gegen
die eigenen Bürger ist nicht mehr zu ertragen.
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