Ein unglaublicher Vorschlag wird offenbar derzeit in Berlin diskutiert: Der Senat will die Polizei ermächtigen, in Privatwohnungen einzudringen, um dort Flüchtlinge unterzubringen, auch gegen den Willen der Eigentümer.
Wird es demnächst Polizeikontrollen geben, um den Leerstand von Wohnungen und Immobilien zu kontrollieren? Ein entsprechender Vorschlag wurde offenbar von Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) gemacht - wie die BZ berichtet.
Demanch handelt es sich um einen „Vorschlag“, der offenbar von der Senatskanzlei in die Runde der Senatoren gestreut wurde. Als Senatskanzlei bezeichnet man das erweiterte Büro des Regierenden Bürgermeisters.
Dieser „Vorschlag“ soll dazu führen, dass das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) geändert wird.
Im ASOG ist unter § 36 geregelt, wann die Polizei ohne richterlichen Beschluss in eine Privatwohnung eindringen darf. Kurz gesagt: nur „zur Abwehr dringender Gefahren“, also um schwere Verbrechen zu verhindern und zu bekämpfen.
Neuer Absatz im Gesetz
Der besagte „Vorschlag“ fügt dem § 36 ASOG diesen neuen „Absatz 4“ hinzu: „Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Prüfung der Geeignetheit zur Unterbringung von Flüchtlingen Grundstücke, Gebäude oder Teile davon ohne Einwilligung des Inhabers betreten, wenn dies zur Verhütung drohender Obdachlosigkeit erforderlich ist.“
Ganz klar steht hier: Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss in Privateigentum eindringen, um nach Wohnraum für Flüchtlinge zu suchen, wenn diesen die Obdachlosigkeit droht. Sie kann das „ohne Einwilligung des Inhabers“ tun. Und nicht nur die Polizei soll das dürfen, sondern auch Ordnungsämter.
Der Berliner FDP-Generalsekretär Sebastian Czaja sprach von einer „offenen Vorbereitung zum Verfassungsbruch“. Intern soll es Proteste gegeben haben. Der „Vorschlag“ verschwand angeblich plötzlich von den Tischen. Ob die Gesetzesänderung in Zukunft Wirklichkeit wird, weiß deshalb derzeit niemand.