Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, nennt sich der Paragraph, der die „Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder“ vor Beleidigungen schützen soll.
Von Uli Gellermann
Du Fetzen der neuen Kriegspolitik, Du geschwollener Lumpen des dummen Nationalstolzes, Du Tarnstreifen der Demokratie, Du dünner Anstrich der neuen deutschen Herausforderung, Du Flattermann deutscher Großmanns-Sucht, Du Leichentuch einer friedlichen Bundesrepublik, Du schwarz-rot-goldene Einheitslüge! So oder so ähnlich könnte sich die Rede anhören, für die man bis zu fünf Jahren in den Knast gehen kann. Daran erinnerte jüngst die kleine Konfektionsgröße im Amt des Regierungssprechers, Steffen Seibert, als er die Bundesbürger im Auftrag seiner Herrin warnte: Der Paragraph 90/90 a, der die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole strafbar nennt, würde keineswegs gestrichen, auch wenn man, gequält-gezwungen, demnächst die Beleidigungs-Handfessel lösen will, die ausländische Staatsvertreter vor ihrer Einstufung als Despoten schützen soll.
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, nennt sich der Paragraph, der die „Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder“ vor Beleidigungen schützen soll. Und tatsächlich verdienen die Farben der Bundesrepublik Deutschland Schutz. Sind sie doch Erbe der Revolution von 1848, jenem kurzen historischen Moment, als das deutsche Bürgertum selbstbewusst Pressefreiheit, Lehrfreiheit sowie Glaubens- und Gewissensfreiheit forderte.
Sogar die Volksbewaffnung setzten die Bürger auf ihre Tagesordnung. Genossenschaftlich organisiertes Wirtschaften wurde schon in den „Forderungen des Volkes“ vom 12. September 1847 ebenso verlangt wie die „Selbstregierung des Volkes“ statt einer „Vielregierung der Beamten“. Aber, kaum erhoben, legten sich die Deutschen wieder hin und bis heute dient die ehrenwerte schwarz-rot-goldene Fahne jedem erdenklichen Tarnzweck, kaum den ursprünglichen Zielen.
Doch das Seibertchen hatte natürlich nicht die Fahne im Sinn, als es verkündete, dass seine Chefin den Paragraphen 90 a nie und nimmer streichen wolle. In Wahrheit ging es ihm um das Lieblingsziel aller anständiger Beleidiger, den Bundes-Gauck: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe . . . bis zu fünf Jahren bestraft.“ Der Mann muss vor Eiern, Tomaten und Injurien geschützt bleiben. Ist er doch der Fels in der Brandung einer bewaffneten Außenpolitik der Bundesrepublik, die Verkündungsmaschine einer übergroßen Koalition von SCHWARZ bis GRÜN, die geföhnte Maske vor dem Gesicht gemeinster Hartz-Vier-Sklaverei. So einer ist unentbehrlich, dem wird die Ziege der Demokratie zugeführt, ohne dass der Tierschutz einschreitet.
Ach, wenn doch der Gauck selbst den Fortbestand seiner Unantastbarkeit selbst verkündet hätte. Auf dem Reichssportfeld in Berlin. Eingerahmt von den 1.000 Soldaten des Wachbataillons der Bundeswehr, das den traditionellen Karabiner 98, von dem erst 1995 die Hakenkreuze entfernt wurden, mit Stolz präsentiert hätte. Aus den Rheinmetall-120-mm-Glattrohrkanonen der Panzer wäre Salut geschossen worden, das Musikkorps der Bundeswehr hätte „Deutschland über alles“ intoniert, der Schellenbaum sein schwarz-rot-goldenes Pferdehaar geschüttelt und das Staatsoberhaupt des stolzgeschwellten Landes hätte zu reden begonnen:
„Bürger der deutschen Einheit, wenn ich heute zu Euch spreche, erlebt Ihr nicht nur den schönsten, sondern auch den klügsten Bundespräsidenten der Neuzeit. So wie mein Haar gewellt ist, so schwappen Wellen der Begeisterung über die gerührten Deutschen, wo immer ich auftrete. Ausländische Staatsoberhäupter aller Art – von der tributpflichtigen Ukraine bis zum Washingtoner Kaiserhof – reißen sich darum meine Hand zu schütteln. Wo meine Stimme ölt, da schweigen alle Misstöne. Es ist Gottes Segen, den ich über Euch ausgieße! Das ist es, was der ungestrichene Paragraph 90 uns allen sagen will. Und auch wenn der segensreiche Paragraph eine Einschränkung enthält: `Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt´, dürfen doch alle sicher sein: So wie die mir untergebene Kanzlerin jüngst ermächtigte, werde auch ich zu ermächtigen wissen. Denn mein ist die Kraft und die Herrlichkeit, spricht der Herr mit meiner Zunge. Und wenn ich nicht gestorben bin, dann erlebt ihr alle noch meine zweite Amtszeit.“
Wann, so fragt sich der Gauck-Beobachter, wann wird es einen Paragraphen geben, der das deutsche Volk vor der Dauer-Beleidigung durch seinen Präsidenten schützt.