Eurogruppen-Chef Dijsselbloem legt Fahrplan zur Einlagensicherung vor / Konflikt mit Finanzminister Schäuble
Der Vorsitzende des EU-Finanzministerrates Jeroen Dijsselbloem treibt das geplante EU-Einlagensicherungssystem (Edis) energisch voran. Die EU-Finanzminister sollen am kommenden Freitag einen ersten Fortschrittsbericht zu Edis beschließen. Der zehnseitige Bericht liegt dem Handelsblatt vor. Ihm zufolge strebt Dijsselbloem an, dass sich die Finanzminister bis Jahresende über Edis einigen. Unter der bevorstehenden Slowakischen EU-Präsidentschaft, also in der zweiten Hälfte dieses Jahres, sollten „Verhandlungen mit dem Europaparlament“ über Edis „vorbereitet“ werden, heißt es in dem Bericht. Eine politische Einigung des Finanzministerrates ist dafür zwingend erforderlich.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geht das nach Informationen des Handelsblatts entschieden zu weit. Schäuble wolle am Freitag jegliche konkrete Festlegungen auf Termine unbedingt verhindern, erfuhr da! s Handelsblatt aus Regierungskreisen. Schäuble lehnt Edis strikt ab, kann die Beratungen darüber aber trotzdem nicht stoppen. Eine zu Jahresbeginn zu Edis eingesetzte Arbeitsgruppe der 28 EU-Finanzministerien sei vorangekommen, heißt es in Dijsselbloems Bericht. Sie habe sich bereits neun Mal getroffen und in einigen Teilfragen schon „provisorische“ Mehrheitsbeschlüsse gefasst.
In einer wichtigen Frage hat sich Dijsselbloem auf Schäubles Seite geschlagen: Ebenso wie der Bundesfinanzminister zweifelt auch der Niederländer an der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Rechtsgrundlage für Edis. Die Kommission legte für ihren Verordnungsentwurf Artikel 114 des EU-Vertrages von Lissabon zugrunde.
Das bedeutet, dass der EU-Einlagensicherungsfonds mit qualifizierter Mehrheit – also im Zweifel gegen den Willen Deutschlands – beschlossen werden kann. Ein Mehrheitsbeschluss reiche nicht aus, weil Banken finanzielle Beiträge in den EU-Fonds zahlen so! llten, signalisiert Dijsselbloem in dem Papier. Die Finanzierung des Fonds könne besser „in einer gut ausgearbeiteten zwischenstaatlichen Vereinbarung“ geregelt werden, heißt es in dem Papier. Eine solche Vereinbarung ist nur mit Zustimmung aller beteiligten Staaten möglich.