St. Gallen (awp/sda) - Die SBB darf bis zum Fahrplanwechsel Ende 2018 so viele der neuen Doppelstockzüge einsetzen wie sie will. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Über die Frage, ob die Züge behindertengerecht sind, muss das Gericht erst noch befinden.
Mit seiner Zwischenverfügung vom 6. März entzieht das Gericht in St. Gallen einer Beschwerde von Inclusion Handicap auch in Bezug auf die ... Mehr lesen…
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