Liebe Leser,
Vermieter dürfen nicht gegen den Willen der Mieter Attrappen von Videokameras am Mietshaus aufhängen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 33 C 3407/14) hervor. Der Vermieter hatte sich im verhandelten Fall dem Wunsch nach Entfernung der Geräte mit dem Argument widersetzt, sie dienten allein der Abschreckung von Straftätern und seien im Übrigen gar nicht funktionsfähig. ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.