Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert den Bundestag auf, heute gegen die geplanten Finanzhilfen für den angeschlagenen spanischen Bankenmarkt zu stimmen. Der 100-Milliarden-Euro-Scheck für spanisches Bankensystem ist überzogen.
Das Kernproblem des spanischen Bankensektors, insbesondere des dortigen Sparkassensektors, ist die selbst angeheizte und inzwischen kollabierte Immobilienblase. Nach Ansicht der G20-Staaten ist aber lediglich die Banco Santander als systemrelevante Bank einzustufen. Diese hat bisher aber nicht die Absicht erklärt, öffentliche Rettungsgelder in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich und abzulehnen, warum dem spanischen Bankensektor gleich ein Blankoscheck von bis zu 100 Mrd. Euro ausgestellt werden soll. Den deutschen Steuerzahlern würden damit 29 Mrd. Euro direkte Haftungsrisiken über die EFSF auferlegt. Nach bisherigen Analysen beläuft sich der zusätzliche Kapitalbedarf jedoch „nur“ auf ein Volumen von 51 bis 62 Mrd. Euro.
Zwar ist in Teilen eine Beteiligung der Anteilseigner und privaten Gläubiger an der Bankenrestrukturierung in Spanien geplant, allerdings steht diese nicht im Mittelpunkt der Sanierungsmaßnahmen. Es ist aber nicht Aufgabe der Steuerzahler, für Schulden und Verluste nicht systemrelevanter Banken zu haften. Diese Verantwortung muss stärker von den Eigentümern und Gläubigern der Finanzinstitute übernommen werden. Sonst würde abermals das Grundprinzip von Haftung und Eigenverantwortung verletzt. Dies ist durch die bisherigen Euro-Rettungsmaßnahmen bereits zu oft der Fall gewesen. Letztlich würden Fehlinvestitionen und Spekulationen auf diese Weise belohnt und weiter gefördert. Folglich müssen erst sämtliche privatfinanzierten Sanierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Falls danach immer noch ein Kapitalbedarf besteht, kann über Rekapitalisierungshilfen durch die Steuerzahler diskutiert werden. Dann müssen jedoch werthaltige Sicherheiten verlangt werden, um die Stützungsgelder abzusichern. Dies ist bisher aber nicht vorgesehen.
Ferner sollen die von der EFSF bereitzustellenden Darlehen von bis 100 Milliarden Euro später, im Falle der Aktivierung des ESM, auf diesen übertragen werden. Bisher ist der dauerhafte Rettungsschirm ESM aufgrund der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden noch nicht in Kraft. Daher verbietet es sich politisch, den ESM mittels der EFSF bereits jetzt mit Haftungsrisiken für die Steuerzahler zu belegen, obwohl das Bundesverfassungsgericht noch kein Urteil gefällt hat.es Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie der Deutschen Post teil, deren Tochter Deutsche Post Direkt einer der größten deutschen Adresshändler ist.
Die beteiligten Verbände und Unternehmen bestätigten im Gespräch mit stern.de ihre Teilnahme an der Anhörung. Der GDV wandte sich damals bereits gegen die vom Innenministerium favorisierte Lösung, wonach Anschriften aus dem Melderegister nur bei Einwilligung der betroffenen Bürger verwendet werden dürften. Stattdessen plädierte der GDV für die sogenannte Widerspruchslösung, die CDU/CSU und FDP dann auch gegenüber dem Vorschlag des Innenministeriums präferierten. Der BDIU wandte sich gegen das vom Innenministerium favorisierte Verbot der Mehrfachnutzung von einfachen Melderegisterabfragen. Auch diesem Einwand trug die Koalition Rechnung.
Die CDU/CSU-Fraktion verweigerte auf Anfrage jede Auskunft über Kontakte der beteiligten Abgeordneten mit Lobbyisten. "Das wollen wir nicht sagen", sagte eine Sprecherin. Christian Humborg von der Antikorruptionsorganisation Transparency International forderte angesichts des Vorgangs mehr Transparenz beim Lobbyeinfluss auf die Gesetzgebung. Deutschland brauche einen "legislativen Fußabdruck", damit "deutlich wird, wer an der Entstehung eines Gesetzentwurfs beteiligt war", sagte Humborg stern.de. Gemeint ist eine Regelung, die Regierung und Parlament dazu zwingt offenzulegen, welche Interessenvertreter ihre Spuren bei einem neuen Gesetz hinterlassen haben.