Heute hat die Bundesregierung die sogenannte „Interpretative Erklärung“ zum ESM dem Parlament vorgelegt. Anfang Oktober wird die ESM-Ratifikationsurkunde dann hinterlegt, wodurch dann der ESM-Vertrag endgültig EUropäisches „Recht“ sein wird. Der Putsch ist somit auch formal vollzogen. Willkommen in der neuen ESM-Republik, die keine mehr ist. Von nun an herrschen EZB-/ESM-Planwirtschaft und Manipulationswirtschaft.
von Peter Boehringer
Die Bundesregierung hat heute die sogenannte „Interpretative Erklärung“ zum ESM dem Bundestag „erläutert“ (nicht etwa darüber abstimmen lassen)! Damit sollen nach falscher Ansicht der Regierung nun die (wenigen!) Vorgaben des BVerfG zur ESM-Bank erfüllt sein.
Anfang Oktober wird nun die Urkunde hinterlegt, wodurch dann der ESM-Vertrag endgültig EUropäisches „Recht“ sein wird. Ab dem 8. Oktober kann die ESM-Bank den Betrieb aufnehmen. Die zugehörige Pressemitteilung des BMF finden Sie hier: www.
Heute erst - am Tag der offiziellen Unterzeichnung des ESM-Vertrags durch die 17 Botschafter der EUR-Staaten in Brüssel - hat die Bundesregierung kritisch umschriebenen TEXT der "Interpretativen Erklärung" veröffentlicht.
Zudem besitzt sie heute die Frechheit, eine INFORMATION und ERLÄUTERUNG an die Adresse des Parlaments als "umfassende Beteiligung" desselben zu bezeichnen:
"Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag und Bundesrat die gemeinsame Erklärung der ESM-Vertragsstaaten vor der Beschlussfassung vorgelegt und das Verfahren bis zum Inkrafttreten des ESM-Vertrages erläutert [soso...]. So wurde ganz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine umfassende Beteiligung des deutschen Gesetzgebers sichergestellt."
Das "Vertragswerk" ist unzureichend, völkerrechtlich nicht haltbar und umgehbar! Auch und insbesondere die sogenannte 190 Mrd EUR Haftungsgrenze!
Das hält aber die Bundesregierung (BMF) heute nicht davon ab, in der Pressemeldung dazu wiederum gegenteilige Falschbehauptungen aufzustellen:
"Die Bundesregierung hatte die Partnerstaaten des ESM-Vertrags über die Vorgaben/Auflagen des Bundesverfassungsgerichts informiert. Unter den ESM-Vertragsländern bestand Einigkeit, dass keine Einwände gegen die vom deutschen Verfassungsgericht geforderten Klarstellungen bestehen. Die völkerrechtliche Umsetzung der Klarstellung soll nun durch eine gemeinsame interpretative Erklärung aller ESM-Vertragsstaaten erfolgen. Damit schaffen die ESM-Vertragsstaaten die vom Gericht geforderte Auslegungsklarheit. Mit der Erklärung wird der ESM-Vertrag nicht geändert und es werden keine neuen Ratifizierungserfordernisse ausgelöst. “
[Anm PB: Sagt die BuReg, ist aber völlig falsch! Und vor allem wird die 190 MRd-EUR-Grenze NICHT wie angeblich vom BVerfG verlangt, hart festgelegt! Siehe Blogs]
Die Erklärung lautet wie folgt:
Die Vertreter der Vertragsparteien des am 2. Februar 2012 unterzeichneten Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), die am 26. September 2012 in Brüssel zusammengetreten sind, vereinbaren folgende Auslegungserklärung:
- Artikel 8 Absatz 5 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus begrenzt sämtliche Zahlungsverpflichtungen der ESM-Mitglieder aus dem Vertrag in dem Sinne, dass keine Vorschrift des Vertrags so ausgelegt werden kann, dass sie ohne vorherige Zustimmung des Vertreters des Mitglieds und Berücksichtigung der nationalen Verfahren zu einer Zahlungsverpflichtung führt, die den Anteil am genehmigten Stammkapital des jeweiligen ESM-Mitglieds gemäß der Festlegung in Anhang II des Vertrags übersteigt.
- Artikel 32 Absatz 5, Artikel 34 und Artikel 35 Absatz 1 des Vertrages stehen der umfassenden Unterrichtung der nationalen Parlamente gemäß den nationalen Vorschriften nicht entgegen.
- Die oben genannten Punkte stellen eine wesentliche Grundlage für die Zustimmung der vertragschließenden Staaten dar, durch die Bestimmungen des Vertrags gebunden zu sein.‘
Die gemeinsame Erklärung der ESM-Vertragsstaaten wird nach Annahme durch die Botschafter der ESM-Vertragsstaaten und Hinterlegung beim Ratssekretariat völkerrechtlich verbindlich.
Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass der ESM nun schnell auf den Weg gebracht werden kann und so ein wichtiger Schritt hin zu einer stabileren Lage im Euroraum getan wird.
Der Putsch ist nun auch formal vollzogen. Willkommen in der neuen ESM-Republik, die keine mehr ist. EZB-/ESM-Planwirtschaft und Manipulationswirtschaft trifft es dagegen!