Die verschwiegene Lücke in der Berichterstattung über den Fall Gustl Mollath.
von Leon Berger
Der Fall des seit fast sieben Jahren in der Psychiatrie festgehaltenen Gustl Mollath bewegt derzeit die Öffentlichkeit und die Medien. Viele Zeitungsberichte und mehrere bayerische Landtagsdebatten haben den Bürgern und auch den Politikern wichtige Informationen zu diesem Fall geliefert. Diese Berichte und Debatten sind wichtig, auch damit die Politiker die richtigen Entscheidungen fällen und notfalls korrigierend eingreifen können. Allerdings wird von den Journalisten ein zentraler Aspekt der Affäre Mollath bisher nicht verbreitet. Auch die im Fall Gustl Mollath sehr engagierte Süddeutsche Zeitung verschwieg in einem Zeitungsartikel diesen Aspekt und nahm dadurch die Möglichkeit des Entstehens eines falschen Eindrucks in den Köpfen ihrer Leser in Kauf. Es handelt sich bei der verschwiegenen Lücke in der Berichterstattung um eine Behauptung, die Gustl Mollath gegenüber einem Gerichtsgutachter erhebt. Ohne die Kenntnis dieser Behauptung ist der Fall Gustl Mollath nicht tiefgründig zu verstehen.
Gustl Mollath hat diese Behauptung bisher nicht bewiesen. Es ist zwar im allgemeinen richtig, unbewiesene Behauptungen nicht zu verbreiten, um nicht möglicherweise unschuldigen Menschen durch üble Nachrede Schaden zuzufügen. Es gibt aber in bestimmten Situationen auch schwerwiegende Gründe für die öffentliche Thematisierung einer unbewiesenen Behauptung. Beispielsweise, wenn die Verbreitung dieser Behauptung für den politischen Willensbildungsprozess und die Wahrnehmung der Kontrollfunktion der Massenmedien notwendig ist. Die Aufklärungspflicht der Massenmedien kann dann schwerer wiegen als der erwünschte Schutz eines Menschen vor der Möglichkeit der Verbreitung einer falschen Behauptung über ihn. Dies ist hier der Fall. Deshalb muss über die Behauptung von Gustl Mollath berichtet werden.
Der bereits erwähnte Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 29.11.2012 gibt einseitig und teilweise ohne die nötige Distanz die Version des Gerichtsgutachters wieder:
"Bevor er als Gutachter vom Gericht in der Sache Mollath angefragt worden sei, habe es eine zufällige Begegnung mit Mollath auf der Straße gegeben, fast vor der Haustür des Psychiaters. Mollath sei wohl auf der Suche nach dem Nachbarn des Psychiaters gewesen, einem Finanzanleger. Offenkundig, um mit diesem ins Gespräch über etwaige dunkle Geldgeschäfte in der Schweiz zu kommen, die womöglich nicht nur über die Nürnberger Filiale der Hypo-Vereinsbank abgewickelt wurden. Mollath sah den Finanzmakler darin verstrickt und zeigte ihn auch an. Und er wollte ihn wohl an diesem Tag selbst zur Rede stellen. So kamen er und der Gutachter ins Gespräch. Als der Psychiater später dann ausgerechnet den Mann begutachten sollte, mit dem er aus schierem Zufall schon auf der Straße über einen möglichen Schwarzgeldkomplex geredet hatte, lehnte er dies ab. Umgekehrt lehnte Mollath den Gutachter ab - mit teilweise heftigen Worten. Er misstraute ihm zutiefst, schon wegen dessen räumlicher Nähe zu einem Finanzmakler. Schwarzgeldgeschäfte werden schließlich häufig unter guten Bekannten angeleiert. Er kann Mollaths Misstrauen nachvollziehen. Der Psychiater trägt ihm diese Verdächtigung aber nicht nach. Dass Mollath ihm irgendwann sogar vorgeworfen habe, er könnte mit Schwarzgeldverschiebern gemeinsame Sache machen, habe er in dessen geschilderter Situation sogar verstehen können. Auch wenn er selbst niemals Schwarzgeldgeschäfte getätigt habe. Aber: Eine Nachbarschaft schaffe nun mal Vertraulichkeit, sagt der Psychiater, da habe er die gutachterliche Objektivität in der Tat nicht sicherstellen können."
Belegt ist, dass sich der Gerichtsgutachter in einem auf den 1.7.2004 datierten Schreiben für befangen erklärt hat und in einem auf den 5.7.2004 datierten Schreiben einen bestimmten Gutachter als Ersatz vorgeschlagen hat, mit dem er diesbezüglich auch bereits gesprochen habe. Dieser zweite Psychiater hat dann später auch die Begutachtung von Herrn Mollath übernommen und auf der Grundlage dieses Gutachtens wurde dann Herr Mollath dauerhaft in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Belegt ist auch, dass sich Gustl Mollath vom 30.6.2004 bis zum 7.7.2004 zwangsweise in der vom ersten Gerichtsgutachter geleiteten Forensik befand.
Gustl Mollath behauptet jedoch, dass es in Wirklichkeit einen anderen Grund für die Befangenheitserklärung des Gerichtsgutachters gab. Dies verschweigt der Artikel der Süddeutsche Zeitung, so wie der Artikel auch die schriftliche Strafanzeige von Gustl Mollath gegen den Gerichtsgutachter vom 5.8.2004 verschweigt. In diesem mehrseitigen Schreiben an das Amtsgericht Nürnberg führt Gustl Mollath aus:
"Da ich die Verbindung von X (Mollath nennt hier und an weiteren Stellen den Namen des Gerichtsgutachters) zu den Schwarzgeldverschieberkreisen aufgedeckt habe und nachweisen kann, musste sich X letztlich für befangen erklären. Trotzdem versuchte X vorher tagelang mich zu folgender Abmachung zu bewegen: Er macht ein angeblich "harmloses", für mich passendes, Gutachten, dafür muss er sich nicht für befangen erklären und die Verbindung zu den Schwarzgeldverschiebern bleibt unter uns. Als ich über Tage, auch unter seelischer Folter, nicht auf den Handel einging, blieb ihm nichts anderes übrig als sich doch nachträglich für befangen zu erklären. Beweis: Schreiben von X datiert auf den 1.7.2004, aber erst am 5.7.2004 gefaxt an das Amtsgericht Nürnberg Richter Eberl. Plus Fax Empfangsbericht des Amtsgerichts v. 5.7.04"
Das ist starker Tobak. Die an die Wahnhaftigkeit von Herrn Mollath glaubenden Menschen werden diese Behauptung als Wahn und Teil des ihm von Gutachtern unterstellten paranoiden Gedankensystems ansehen. Möglicherweise haben sie recht. Aber: Es besteht mittlerweile politischer Konsens darüber, dass aufgrund der vielen Ungereimtheiten in dem Fall die Frage der Wahnhaftigkeit oder Nicht-Wahnhaftigkeit von Herrn Mollath neu und unabhängig überprüft werden muss. Eine entsprechende Überprüfung haben der bayerische Ministerpräsidenten Horst Seehofer und die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk in der Landtagsdebatte vom 4.12.2012 angekündigt. Eine solche Überprüfung macht aber nur dann Sinn, wenn es auch das Ergebnis der Überprüfung sein kann, dass Herr Mollath nicht wahnhaft war. Wenn aber Herr Mollath nicht wahnhaft war, dann war der Gerichtsgutachter X Teil einer Intrige gegen Herrn Mollath. Und dann ist die jetzt angestrebte psychiatrische Überprüfung von Herrn Mollath nicht unabhängig und nicht ergebnisoffen, da die vielen von Herrn Mollath der Intrige bezichtigten Menschen weiterhin das Verfahren in ihren Händen halten. Im Falle der Nicht-Wahnhaftigkeit von Herrn Mollath kontrollieren jetzt also die Verbrecher die Verbrecher.
Der Öffentlichkeit ist in der bayerischen Landtagsdebatte vom 4.12.2012 suggeriert worden, dass eine unabhängige und ergebnisoffene Überprüfung der Wahnhaftigkeit von Herrn Mollath eingeleitet wird. Eine unabhängige und ergebnisoffene Überprüfung der Wahnhaftigkeit von Herrn Mollath ist aber offenkundig weder erwünscht noch beabsichtigt. An diesem Punkt täuscht zumindest die seit langem mit dem Fall vertraute und für den Fall zuständige Justizministerin Dr. Beate Merk die Öffentlichkeit. Dies darf von den Massenmedien in einer Demokratie nicht verschwiegen werden.
Quellen:
1) Süddeutsche Zeitung, 29.11.2012, "Der dritte Mann", http://www.sueddeutsche.de am 10.12.2012)
2) Brief von Gustl Mollath vom 5.8.2004 an das Amtsgericht Nürnberg, http://www.gustl-for-help.de/ am 10.12.2012)
3) Videos der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags vom 4.12.2012,http://www1.bayern.landtag.de am 10.12.2012)