Was tun, wenn der TV-Steuerbescheid kommt? Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag: Tipps und Tricks, wie man sich der GEZ-Krake entziehen kann.
Von Bernd Höcker
Mit acht Milliarden Euro schröpften die staatlichen Propagandamedien ihre Untertanen bisher. Der neue Rundfunkbeitrag soll die Kassen jetzt noch krasser klingeln lassen. „Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio“ heißt die neue Abzockmethode in Beamtendeutsch. Wer eine Wohnung hat, muss zahlen, auch wenn er in einer Gartenlaube vegetiert. Ein Blankoscheck für die staatlichen Medien. Eine Mediensteuer, wie man sie sonst nur aus totalitären Staaten kennt. Geld für nichts. Einfach nur weil wir am Leben sind und eine Wohnung oder einen Betrieb haben. Wie wehren?
Das neue System ist so teuflisch ausgeklügelt, dass viele Menschen glauben, wir könnten uns nun endgültig nicht mehr gegen diesen Wahnsinn wehren. Es besteht von Seiten des Gesetzgebers offensichtlich die Absicht, ein System zu retten, das nicht mehr zu retten ist.
Doch wir können uns wehren und je stärker wir mit totalitären Methoden drangsaliert werden, desto notwendiger ist der Widerstand! Es ist vor allem die Ungerechtigkeit und der Angriff auf Geringverdiener und Behinderte, der die Solidarität Aller notwendig macht! Aber auch der Verlust der Vielfalt an Informationen und Meinungen, der durch ein immer mächtiger werdendes Medienmonopol zu spüren ist, erfordert ein entschiedenes Gegenengagement!
Erste Hilfe gegen den Rundfunkbeitrag
Hier nun eine Erste Hilfe gegen die akute Bedrohung durch den neuen sog. Beitragsservice. Unser Ziel muss es sein, den Beitrag definitiv und endgültig nicht zu bezahlen.
Um der neuen Situation gerecht zu werden, sollte man umgehend seine ggf. erteilte Einzugsermächtigung oder den Dauerauftrag bei der Bank kündigen und dies der zuständigen Rundfunkanstalt mitteilen. Ansonsten wird abgebucht und man kann seinem Geld später hinterherlaufen. Alle Anschreiben in dieser Sache sollten an die Rundfunkanstalt gehen und nicht an die nicht rechtsfähige Institution „Beitragsservice“. Wählen Sie immer die Form Brief plus Fax oder Einschreiben mit Rückschein.
Die ersten Briefe des Beitragsservice
Schmeißen Sie niemals Briefe des Beitragsservice weg (das brennende GEZ-Schreiben im obigen Foto ist nur symbolisch gemeint)! Legen Sie sich einen Ordner an, in dem Sie die Korrespondenz sammeln. Die ersten Schreiben sind in der Regel harmlos. Sie mögen aber durchaus aggressive Hinweise enthalten, wie etwa die Androhung einer Mahngebühr. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Es ist zu erwarten, dass mehrere Zahlungserinnerungen und weitere Drohungen folgen werden. Man muss dazu wissen, dass der Beitrag gem. § 7 Abs. 3 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) erst in der Mitte des Dreimonatszeitraums fällig wird. Außerdem wird die Verweigerung der Zahlung gem. § 12 Abs. 1 Nr. 3 RBStV erst nach sechs Monaten zu einer Ordnungswidrigkeit. Wir können also erstmal entspannen und die Briefe sammeln.
Achtung: Der Beitragsbescheid!
Irgendwann wird uns der Beitragsservice den eigentlichen Beitragsbescheid zusenden. Dieser ist deutlich als Bescheid gekennzeichnet und muss unbedingt ernst genommen werden. Im Gegensatz zu den vorher genannten Briefen enthält der Beitragsbescheid neben der Zahlungsaufforderung eine Rechtsmittelbelehrung. Lesen Sie sich diese ganz genau durch und achten Sie darauf, ob Sie wie in den meisten Bundesländern Widerspruch gegen den Bescheid einlegen müssen oder ob der direkte Weg zum Verwaltungsgericht vorgesehen ist (s. jeweils landeseigene Ausführungsgesetze zur VwGO). Sie haben nun einen Monat Zeit, um gegen den Bescheid vorzugehen, so wie es in der Rechtsmittelbelehrung steht. Nutzen Sie die Frist, aber überziehen Sie diese nicht, sonst haben Sie verloren.
Ich gehe im folgenden davon aus, dass Sie in einem Bundesland leben, in dem Sie gegenüber der Rundfunkanstalt Widerspruch einlegen können.
Widerspruch einlegen
Widersprüche sind gebührenfrei. Mit Einreichung des Widerspruchs haben Sie das Verfahren in Ihre Hände gelegt und es kann bis zum Abschluss des Verfahrens keine Zwangsvollstreckung erfolgen. Sie müssen den Widerspruch nicht begründen; fordern Sie stattdessen eine rechtliche Begründung bei der Rundfunkanstalt dafür an, warum gerade Sie persönlich rundfunkbeitragspflichtig sein sollen. Spielen Sie auf Zeit. Schreiben Sie, dass eine Begründung folgt und bitten Sie um einen Termin, bis wann man die Begründung von Ihnen wünscht. Das kann ein paar mal hin und her gehen. Irgendwann folgt dann der ablehnende Widerspruchsbescheid mit einer erneuten Rechtsmittelbelehrung. Jetzt ist es Zeit zu klagen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Haben Sie keine Scheu, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen! Sie brauchen dafür keinen Anwalt und Sie müssen auch kein Jurist sein, um Erfolg haben zu können. Die Richter des Verwaltungsgerichtes sind gem. § 86 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) dazu verpflichtet, selbst die rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten des zu behandelnden Falles zu untersuchen. So können auch Schriftsätze von juristischen Laien mit falsch formulierten Klageanträgen vom Gericht korrigiert werden. Auch vor den Gerichtskosten braucht man keine Angst zu haben. Der anfängliche Streitwert dürfte sich vermutlich auf die ersten drei Monate Rundfunkbeitrag beziehen, wodurch die Gerichtskosten bei ca. 70 Euro liegen.
Eine Klage muss einen „Antrag“ und eine „Begründung“ enthalten und sie muss selbstverständlich fristgerecht auf sicherem Wege bei dem im Rechtsmittelbehelf vorgegebenen Gericht eingereicht werden. Der Antrag dürfte wie folgt lauten: „Es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, den Gebührenbescheid vom x.x.2013 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.x.2013 aufzuheben und sämtliche Forderungen gegen den Kläger (die Klägerin) fallen zu lassen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“
Erst dann folgt die Begründung. Einige Beispiel hierfür finden Sie in meinem Buch.
Frist verpasst?
Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben. Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen. Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).
Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen: Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verloren gingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).
Für Ängstliche
Dies ist nur der Anfang einer gezielten Gegenwehr. Wir brauchen also keine Angst vor schlimmen Konsequenzen zu haben. Sollten Sie trotzdem lieber zahlen, um Ihre Ruhe zu haben, können Sie auch einen Ratenzahlungsantrag bei der Rundfunkanstalt stellen. Ebenfalls mit Bescheid, Widerspruch, Widerspruchsbescheid und Klagemöglichkeit.
Tipp: Senden Sie per Post einen Verrechnungsscheck an die Beitragsabteilung Ihrer Anstalt und warten Sie ab, dass dieser Scheck eingelöst wird. Eigentlich ist diese Zahlungsart nach der Satzung nicht vorgesehen, aber wenn's darum geht, irgendwie an Geld zu kommen, wird die Anstalt zugreifen. Probieren Sie es aus! Falls er nicht eingelöst wird, haben Sie auch nichts verloren!
Nur eines dürfen wir nicht tun: Wir dürfen es nicht durchgehen lassen, dass die Rundfunkanstalten uns unser Geld unwidersprochen abnehmen, nur weil wir eine Wohnung haben!
Immer mehr Institutionen lassen sich den Rundfunkbeitrag nicht mehr gefallen: Die Drogeriekette Rossmann klagt, der Autovermieter Sixt zahlt ebenfalls nicht, die Stadt Köln boykottiert und die Kirche protestiert. Wir sind also in guter Gesellschaft!