Lebensversicherungen: Pläne zur Kappung der Ausschüttungen sind befristet / Antwort der Bundesregierung auf Grünen-Anfrage
Die Pläne der Bundesregierung zur Kappung der Ausschüttungssummen für Versicherte mit auslaufenden Lebensversicherungspolicen sind zeitlich befristet. „Steigen die Kapitalmarktzinsen wieder, dann entfällt die Begrenzung“, heißt es in der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Sie liegt der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe) vor. Die Ausschüttungsbeträge, bezogen auf die so genannten Bewertungsreserven der Versicherer, dürften nur so lange gekürzt werden, bis das Zinsniveau am Kapitalmarkt wieder in etwa das Niveau des „Referenzzinses“ erreiche, so das Ministerium. Ende 2013 habe dieser „Referenzzins“ 3,41 Prozent betragen. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen liegt dagegen nach Bundesbank-Angaben derzeit bei nur rund 1,5 Prozent.
Die geringen Renditen machen vielen Lebensversicherern zu schaffen. Die Bundesregierung will daher einen Gesetzentwurf durch den Bundestag bringen, der die Branche stabilisieren und für einen faireren Ausgleich zwischen den Versicherten sorgen soll. Im Kern sollen Versicherte bei Kündigung oder regulärem Ablauf nicht mehr zur Hälfte an den Bewertungsreserven der Versicherer bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden. Künftig darf ein Unternehmen diese Reserven nur noch in dem Maße ausschütten, wie sichergestellt ist, dass die Garantiezusagen für die restlichen Versicherten auch eingelöst werden können. Ausscheidende Kunden müssen teils auf mehrere tausend Euro verzichten.
Doch was vielen Versicherten bislang nicht klar ist: Die Ausschüttungssummen könnten auch wieder steigen, wenn die Kapitalmarktzinsen den Richtwert von gut drei Prozent erreichen. Allerdings sinkt dann naturgemäß auch die Höhe der Bewertungsreserven. Dennoch: Der Bund sieht die Begrenzung ausdrücklich als befristetes, flexibles Instrument.
Die Grünen wollen sich damit nicht zufrieden geben. „Wenn Lebensversicherer Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere künftig nur noch dann ausschütten müssen, wenn sie einen Sicherungsbedarf übersteigen, dann darf die Bestimmung dieses Sicherungsbedarfs keinesfalls eine Black Box sein“, sagte Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick.