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Klagen gegen GEZ: Gerichte schmettern alles ab

Lohnt sich eine Klage gegen "ARD ZDF Beitragsservice" eigentlich noch? Der Rundfunkbeitrag hat seit seiner Einführung schon einige Gerichte beschäftigt - doch fast alle urteilten pro GEZ. Nun hat auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in zwei Musterverfahren über die Rechtmäßigkeit von Rundfunkbeitragsbescheiden des NDR entschieden. - Geht es hier noch mit rechten Dingen zu?

 

Seit die Neuregelung im Jahr 2013 Inkraft getreten ist, gab es bereits zahlreiche Klagen. Meist wurde argumentiert, dass es sich bei der Rundfunkabgabe um eine Steuer handele, für welche den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehle.

Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

Bereits 2014 hatten die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz die geltenden Regelungen des Rundfunkbeitragsrechts für verfassungsmäßig erklärt. Auch das Verwaltungsgericht Dresden hat die Erhebung des Rundfunkbeitrags als verfassungsgemäß erachtet.

VG Schleswig-Holstein Rechtssprechung angeschlossen

Nun hat sich das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht dieser allgemeinen Rechtsprechung angeschlossen. Geklagt hatten zwei Firmen, die sich insbesondere gegen die Betriebsstättenregelung und die Beitragspflicht für Firmenfahrzeuge gewandt hatten. (Aktenzeichen 4 A 90/14 und 4 A 105/14).

Erst kürzlich hatte der Discounter Netto eine Niederlage einstecken müssen. Auch die Drogeriekette ist mit ihrer Klage vor Gericht gescheitert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte bereits im Mai 2014 die Klage der Drogeriekette Rossmann und anderer Beitragszahler gegen den Rundfunkbeitrag zurückgewiesen. Nach Ansicht der Richter sei die Rundfunkgebühr keine Steuer, weil der Rundfunknutzer eine Gegenleistung erhalte (Az. Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12). (COH)

www.wbs-law.de/

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