Justizminister Heiko Maas verteidigt Internet-Zensur-Gesetz. - Grünen-Politikerin Künast will bundesweite Gerichte für Hasskommentare im Internet
Angesichts der Debatte über Hass-Tweets mehrerer AfD-Politiker hat Bundejustizminister Heiko Maas ein neues Gesetz verteidigt, das sozialen Netzwerken vorschreibt, strafrechtlich relevante Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen.
"Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen", sagte Maas der "Bild" (Donnerstagsausgabe). "Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen."
Facebook, Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, dass Ihre Plattformen für Straftaten missbraucht werden, so der Justizminister. "Soziale Netzwerke müssen sich wie jeder andere auch an unser Recht halten.
Wem am Schutz der Meinungsfreiheit gelegen ist, der darf nicht tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch strafbare Hetze und Bedrohung unterbunden wird", sagte Maas. Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflichtet, gilt seit 1. Januar in vollem Umfang.
Künast will Gerichte für Hasskommentare im Internet
Die Grünen-Politikerin Renate Künast will neue, bundesweit zuständige Gerichte für Äußerungen im Internet, die bislang unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fallen. "Eine Privatisierung des Rechts kann niemand wollen", sagte Künast den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben) im Hinblick auf das Gesetz, welches seit dem 1. Januar vollständig in Kraft ist.
"Wir sollten darum auch zentrale, bundesweit zuständige Gerichte diskutieren. Entsprechend spezialisierte Gerichte könnten für eine schnellere und einheitliche Rechtsprechung sorgen." Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sind soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen.
Nicht definiert ist im Gesetz, wer über die Rechtswidrigkeit von Inhalten befindet. Künast plädierte gleichzeitig für eine Reform des Gesetzes. "Es geht jetzt darum, die erhaltenswerten Aspekte des Gesetzes wie den inländischen Zustellungsbevollmächtigten, die Transparenzvorschriften und strengere Vorgaben zur Vorhaltung eines Beschwerdemanagements zu konkretisieren", erklärte Künast, die in der vergangenen Legislaturperiode Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags war.