Die öffentlich-rechtliche Propaganda-Krake ARD vertritt die Auffassung, dass Internet-Angebote „Rundfunk“ sind und deshalb eine Lizenz benötigen. Die Grünen unterstützen diese Position: „Für uns Grüne ist Ziel, neben dem Hörfunk und Fernsehen das Internet als dritte Säule der Öffentlich-Rechtlichen zu etablieren“.
Die Grünen haben mit Unverständnis auf die Kritik von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) an dem Gutachten des früheren Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier zu den Online-Angeboten von ARD und ZDF reagiert. „Für uns Grüne ist Ziel, neben dem Hörfunk und Fernsehen das Internet als dritte Säule der Öffentlich-Rechtlichen zu etablieren“, sagte Grünen-Bundesvorstandsmitglied Malte Spitz Handelsblatt Online. „Darum wird auch keine einseitige Wunschposition in dem Gutachten von Herrn Papier untermauert, was den Umfang der Online-Angebote angeht, sondern die Realität der crossmedialen Medienwelt betrachtet.“
Neumann hatte in einem Interview beklagt, dass in dem Gutachten „Wunschpositionen der ARD juristisch untermauert“ würden und angekündigt, dass in dieser Frage noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. Papier war im Auftrag der ARD zu dem Schluss gekommen, dass die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender „nicht presseähnlich“ und damit rechtens seien. Zudem werden in der Expertise journalistische Online-Angebote, auch wenn sie von Zeitungen stammen, grundsätzlich als Rundfunk eingestuft – in letzter Konsequenz bedeutet diese von der ARD verbreitete Rechtsauffassung, dass Zeitungen für ihre Online-Angebote Rundfunklizenzen beantragen müssten.
Grünen-Medienexperte Spitz warnte vor diesem Hintergrund vor falschen Schlüssen und einseitiger Einflussnahme. „Künstliche Beschränkungen und Deckelungen, aber auch Löschorgien von Online-Inhalten, wie zuletzt bei der ARD, finden wir genauso unangemessen und falsch, wie Definitionsvorgaben, was angeblich Rundfunk im Internet ist“, sagte er. „Das Internet verknüpft in vielfältiger Form die Möglichkeiten von Text, Audio und Video und bietet somit Möglichkeiten für die kommerzielle wie auch besonders private Nutzung und Bereitstellung von Inhalten im Internet."