Kläger sehen sich in ihren „grundrechtsgleichen Ansprüchen auf rechtliches Gehör“ verletzt und wehren sich nun gegen „den willkürlichen Ausschluss von der mündlichen Verhandlung". - „Falls das Bundesverfassungsgericht, das als Richter in eigener Sache entscheidet, nicht kurzfristig abhilft, wird der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar sein“.
Sollten die Karlsruher Richter in dieser Frage nicht einlenken, erwägt Kerber weitere juristische Schritte: „Falls das Bundesverfassungsgericht, das als Richter in eigener Sache entscheidet, nicht kurzfristig abhilft, wird der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar sein“, sagte Kerber, der als Verfahrensbevollmächtigter der Klägergruppe Europolis fungiert.
Das Bundesverfassungsgericht wird demnach am 5. Juli in Karlsruhe über andere Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe mündlich verhandeln, Geklagt hatten der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sowie eine Gruppe von Professoren um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider gegen die Kredite für Griechenland. Mit seinem Eilantrag und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war Gauweiler im vergangenen Jahr gescheitert.
Der Bundestag hatte damals Kreditgarantien von maximal 148 Milliarden Euro genehmigt. Dies war der Beitrag zum internationalen 750-Milliarden-Euro-Programm zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung.