Steinmeier schließt Grundgesetz-Änderung wegen Euro-Krise nicht aus. "Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat dem Gesetzgeber die Grenzen aufgezeigt. Sie fordert die Politik auf, bei der Übertragung von Hoheitsrechten auch die rechtlichen und, wenn notwendig, auch die verfassungsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen. Dass das notwendig sein wird, kann ich nicht ausschließen".