Die historische Entwicklung vom Edelmetall zum Papier, von den echten, massiven Gold- und Silber-Münzen zum gefälschten papierenen „Geld“-Schein / Schein-„Geld“, vom wertvollen und wertbeständigen Pfand und Äquivalent als Zwischentauschmittel zum wertlosen, ungültigen, gefälschten Schuldschein als „Gesetzliches Zahlungsmittel“ sowie von den Goldschmieden und Geldmaklern zu dem heutigen privaten Banken-System.
von Norbert Knobloch
Münzen werden im Auftrag der Regierungen der Länder in staatlichen Münzprägestätten geprägt und dann an die Notenbanken verkauft, die mit Banknoten bezahlen; das sind die sogenannten „Einnahmen aus dem Münzregal“. Die Banknoten wiederum werden im Auftrag der Notenbanken in Spezial-Druckereien gedruckt. Diese zweigleisige Praxis hat sich aus der Tradition entwickelt. Die Münzprägung war immer Privileg und Monopol des jeweiligen Herrschers und später der Regierungen, während Banknoten anfangs von privaten Geldhändlern, als Lagerscheine / Kreditzettel / Schuldscheine / Quittungen im Eintausch gegen deponierte Gold- und Silber-Münzen und später von den gleichfalls privaten Banken mit staatlicher Lizenz zunächst als eigenes, etwas später als gesetzliches Zahlungsmittel herausgegeben wurden.
Das anfängliche Papiergeld war echtes Quittungs-Geld: die ursprünglichen Banknoten waren wirkliche Kredit-Briefe / Kredit-Urkunden, zunächst private und schließlich staatliche Schuld-Scheine, nämlich Gold- und Silber-Zertifikate, die von echten Gold- und Silber-Münzen „gedeckt“ und somit limitiert waren und jederzeit wieder in Gold und Silber eingetauscht werden konnten.
Heutige Banknoten (das heutige Papiergeld) hingegen sind in einem vom Staat verliehenen Monopol von den privaten Banken herausgegebenes, ungedecktes, unlimitiertes, verzinstes, legalisiertes Falschgeld und Schuldgeld, das als „Gesetzliches Zahlungsmittel“ einem Annahmezwang unterliegt und nicht wieder in Gold und Silber eingetauscht werden kann.
Wie sah nun die (prinzipielle) historische Entwicklung vom Edelmetall zum Papier, von den massiven Gold- und Silber-Münzen als echtes Waren- und Werte-Geld zum gefälschten papierenen „Geld“-Schein als Schein-„Geld“, vom echten Äquivalent und wertvollen, wertbeständigen Pfand als Zwischentauschmittel zur ungültigen Quittung und zum wertlosen Schuldschein als gefälschtes, aber verzinstes „Gesetzliches Zahlungsmittel“ aus? Nun – das kam so:
Die Eigentümer von Gold- und Silbermünzen suchten für jene Münzen, die sie nicht sofort benötigten, einen sicheren Aufbewahrungsort. Da die Angehörigen des Berufsstandes der Goldschmiede ständig größere Mengen an Edelmetallen für ihre Tätigkeit vorrätig haben mußten und daher über Erfahrung und die entsprechenden Einrichtungen verfügten, boten sie den Bürgern an, gegen eine Gebühr, je nach Deponierungs-Menge und -Dauer, auch deren Gold- und Silber-Münzen aufzubewahren. (Diese Gebühr war der Vorläufer der heutigen Kontoführungs-Gebühr.)
Die Eigentümer der Münzen bekamen von den Goldschmieden schriftliche Bescheinigungen (Empfangs-Bestätigungen) über ihre „Einlagen“ (die deponierten Gold- und Silber-Münzen), die sie gegen Vorlage dieser Quittungen jederzeit wieder bei diesen abholen konnten. Anfangs waren diese Empfangs-Bestätigungen nicht übertragbar; der jeweilige Eigentümer mußte also persönlich erscheinen. Im Laufe der Zeit wurde es dann aber allgemein üblich, daß der Eigentümer seine Quittung bei Bedarf auch an einen Dritten weitergab, der dann seinerseits gegen Vorlage derselben bei dem betreffenden Goldschmied die Münzen von diesem ausgehändigt bekam. Diese durch Vermerk auf der Rückseite indossierten, das heißt übertragbaren schriftlichen Empfangs-Bestätigungen waren die Vorläufer unserer heutigen Wechsel.
Der letzte Schritt dieser Entwicklung war die Gewohnheit, nicht eine einzige Quittung über die gesamte Einlage auszustellen, sondern mehrere Bestätigungen über Teilbeträge, die sich auf den Gesamtbetrag addierten. Auf ihnen stand: „Auszahlbar dem Inhaber auf Verlangen“. Das waren die Vorläufer unserer heutigen Banknoten, auf denen bis vor einigen Jahrzehnten ebenfalls dieser Satz stand. (Die Banknoten des britischen Pfund Sterling tragen heute noch am oberen Rand der Vorderseite den Vermerk: „I promise to pay the bearer on demand the sum of…“ [„Ich verspreche, dem Inhaber auf Verlangen den Betrag von … auszuzahlen“]. Gemeint war der entsprechende Betrag in Gold oder Silber; allerdings ist das heute nur noch ein falsches, leeres Versprechen, also eine Lüge und Betrug.) Bald wurde es aus Gründen der Bequemlichkeit allgemein üblich, diese Quittungen aus Papier anstatt der Münzen aus Gold und Silber als Zahlungsmittel zu benutzen. Die Menschen wußten ja, daß diese Bescheinigungen durch das hinterlegte Edelmetall in den Lagerhäusern der Goldschmiede zu 100 % „gedeckt“ waren und bei Vorlage tatsächlich jederzeit und ohne Probleme wieder gegen die Gold- und Silber-Münzen eingetauscht werden konnten.
Die Goldschmiede waren also die ersten Bankiers oder Banker, ihre Lagerhäuser mit den „Geldschränken“ die Vorläufer unserer heutigen Banken und Sparkassen mit ihren Tresoren. Und wenn ein Kaufmann einem anderen eine größere Zahlung für eine erhaltene Warenlieferung leisten wollte, schrieb er einfach eine kurze Weisung an die „Bank“, das heißt an den Goldschmied, bei dem er seine Gold- und Silber-Münzen deponiert hatte, die entsprechende Menge Münzen von seinem Namen auf den des anderen Händlers zu überschreiben. Diese schriftlichen Anweisungen für eine solche bargeldlose Zahlung waren die ersten Cheques oder Schecks, die Überschreibung von einem Namen auf einen anderen die ersten Überweisungen und der Beginn der Konto-Führung.
So wurde aus dem Werte-Geld oder Waren-Geld (Reinhard Deutsch), den Gold- und Silber-Münzen, nun das Empfangs- oder Quittungs-Geld, wie es G. Edward Griffin zur Unterscheidung von jenem passend und zutreffend nennt: Schuldscheine, nämlich tatsächliche Gold- oder Silber-Zertifikate1), die zu hundert Prozent von dem hinterlegten Gold oder Silber „gedeckt“ und somit auch limitiert waren. Aus Pfand (Gold und Silber) war nun Schuld (Papier) geworden! Das Papier des Schuldscheins, der Quittung selber war, im Unterschied zu dem physischen Edelmetall, wertlos; dennoch existierte zwischen der Bescheinigung, dem Zertifikat, und den physisch hinterlegten Gold- und Silber-Münzen oder auch -Barren funktionell kein Unterschied, solange – und das ist wichtig und entscheidend! – die hinterlegten Münzen an Ort und Stelle blieben, also nicht als Zahlungsmittel in Verkehr gebracht wurden, und solange nicht mehr Quittungen ausgestellt wurden, als Münzen hinterlegt waren, das Verhältnis der Quittungen zu den Münzen also 1 : 1 betrug.
1) (»Zertifikate« sind Wertpapiere in Form von Inhaber-Schuldverschreibungen, das heißt, der jeweilige Inhaber kann von der Emittentin, der Bank, die Zahlung der aus dem Zertifikat geschuldeten Beträge oder sonstigen Leistungen nach den Zertifikats-Bedingungen verlangen)
Die papierenen Teilbescheinigungen waren also einerseits Schuldscheine für die Tatsache, daß der Goldschmied oder die „Bank“ dem eigentlichen Eigentümer die entsprechende Menge Goldes oder Silbers schuldete und umgekehrt der Eigentümer einen Anspruch in Höhe der entsprechenden Menge Goldes oder Silbers gegenüber der „Bank“ oder dem Goldschmied hatte; andererseits waren sie Repräsentanten des bei der „Bank“ oder dem Goldschmied physisch hinterlegten Goldes oder Silbers, das sie als Tausch-, Zahlungs- und Zirkulationsmittel (Geld-Zeichen) lediglich vertraten, solange jenes dort blieb. Das Gold oder das Silber war kein Geld, solange es deponiert, also aus dem Verkehr gezogen war und von dem „Papiergeld“ vertreten wurde; umgekehrt „verschwand“ das „Papiergeld“ aus dem Umlauf, sobald das Gold oder das Silber von seinem Eigentümer wieder eingelöst wurde. Das ist auch logisch und notwendig, denn wäre es nicht so, bedeutete dies eine unzulässige Verdoppelung der im Umlauf befindlichen Geldmenge mit dem Effekt der Halbierung des Tausch-Wertes und damit der Kaufkraft des Geldes, also einer 100%igen Inflation. Das Verständnis dieser Tatsache ist sehr wichtig und entscheidend, wie wir gleich sehen werden.
Neben den Goldschmieden gab es auch noch einen anderen „Berufsstand“, nämlich den der Geldverleiher, die sich selber „Geldmakler“ nannten und Gold- oder Silber-Münzen gegen eine Gebühr verliehen – natürlich nur ihre eigenen. (Diese Gebühr war der Vorläufer des heutigen Zinses oder Wuchers) Die Goldschmiede nun hatten schnell gelernt, daß fast niemals alle Einleger gleichzeitig ihre Einlagen zurück haben wollten. Ein einträgliches Geschäft mit Gewinn witternd, wurden auch sie jetzt als „Geldmakler“ tätig, indem sie das ihnen anvertraute Gold oder Silber gegen Zinsen (Wucher) weiterverliehen – also anderer Leute Geld. Damit wurden sie nicht nur zu den ersten Kreditgebern, also Bankiers oder Bankern, sondern auch zu professionellen Betrügern, die, juristisch gesprochen, die kriminelle Straftat der Untreue begingen.
In der Praxis deponierten die Kreditnehmer die von den Goldschmieden geliehenen Münzen sofort wieder bei diesen und ließen sich von ihnen dafür die schon erwähnten Bescheinigungen oder Kreditbriefe darüber ausstellen. Schließlich wurde sogar dazu übergegangen, ohne Umschweife direkt einfach nur Bescheinigungen in der Höhe der „Anleihe“ auszugeben. Es war jetzt, bezogen auf einen Fall und eine Einlage, die doppelte Menge „Papiergeld“ für die betreffenden Münzen in den Tresoren in Umlauf: die Menge des Geldes war verdoppelt und sein Wert, seine Kaufkraft halbiert worden – die erste Inflation. So wurden die Goldschmiede nicht nur zu Bankern und Betrügern – was, wie wir sehen werden, in der Regel dasselbe ist –, sondern auch zu den ersten Geldfälschern. Die zusätzlichen, neuen Bescheinigungen / Kreditbriefe waren das erste Falschgeld.
Hatten früher die Goldschmiede und haben heute die Banken das Recht, das ihnen anvertraute Gold, Silber oder Bargeld zu verleihen? Nein, und zwar aus zwei Gründen nicht: Erstens gehört ihnen das Edelmetall und das Geld nicht – man beachte den Unterschied zwischen „Besitz“ und „Eigentum“; das eigenmächtige, heimliche Verleihen erfüllt also den Straftatbestand der Untreue. Machen wir uns das an zwei Beispielen klar: Wenn wir unseren Mantel und unseren Hut gegen einen Bon an der Theater-Garderobe abgeben, erteilen wir damit der Garderobenfrau nicht die Erlaubnis, beide während unseres Aufenthaltes im Zuschauerraum an andere Leute auszuleihen; vielmehr erwarten wir mit Recht, beide jederzeit, auch bei vorzeitigem Aufbruch vor Ende der Aufführung, gegen Vorlage des Bons ohne Probleme zurückzuerhalten. (Beispiel nach G. E. Griffin) Und wenn wir unser Fahrzeug gegen Zahlung einer Parkgebühr und Erhalt eines Parkscheines in einem Parkhaus oder auf einem Parkplatz abstellen, ist der Inhaber oder Aufseher nicht berechtigt, es in unserer Abwesenheit an andere Personen auszuleihen. Auch in diesem Fall gehen wir zu Recht davon aus, daß unser Auto die ganze Zeit an Ort und Stelle bleibt. (Beispiel nach Reinhard Deutsch)
Zweitens stehen die Münzen in den Tresoren, unabhängig von einer etwaïgen Erlaubnis der Eigentümer, gar nicht als Tausch-, Zahlungs- und Zirkulationsmittel, also als Geld-Zeichen, zur Verfügung, solange sie von den in Umlauf befindlichen Bescheinigungen als solches vertreten werden. Und selbst die Eigentümer selber haben nicht das Recht, solche Bescheinigungen oder Quittungen (Banknoten / Papiergeld) zu besitzen und gleichzeitig der Bank zu erlauben, ihre Einlage weiterzuverleihen. Auch hier wieder ein Beispiel: Wenn Sie Mitglied einer Partei oder eines Vereins sind und einem Dritten Ihre Vollmacht geben, auf der Jahreshauptversammlung in Ihrer Abwesenheit für Sie eine Stimme abzugeben, können und dürfen Sie nicht plötzlich doch erscheinen und zusätzlich selber auch noch einmal abstimmen. (Beispiel nach Griffin) Das Papiergeld (die Lagerscheine / Quittungen / Banknoten) muß also erst wieder aus dem Verkehr gezogen (gegen die Münzen eingetauscht) werden, bevor die Münzen überhaupt wieder als Tausch-, Zahlungs- und Zirkulationsmittel, d. h. als Geld-Zeichen, in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Im Übrigen ist das Vorgehen der Banken schlicht und einfach unlauter und betrügerisch, also rechtswidrig, denn die Verträge mit den Kunden werden im vollen Bewußtsein geschlossen, daß sie unter bestimmten Umständen von Seiten der Bank nicht eingehalten werden können, nämlich dann, wenn eine bestimmte Anzahl von Kunden gleichzeitig ihr Geld ausbezahlt haben will (sog. „Ansturm“ / „Run“). Mit der Gutschrift der Einlage des Kunden auf seinem Konto durch die Bank kommt nämlich nach dem Handels- und Bürgerlichen Gesetzbuch ein Geldgeschäft zustande. Der schriftliche Vertrag, die Gutschrift, ist rechtlich gleichbedeutend mit dem Versprechen und der Verpflichtung der Bank, das gesamte Guthaben des Kunden diesem auf Verlangen jederzeit und sofort – „auf Sicht“ – auszuzahlen; daher werden Kontobestände ja als „Sichtguthaben“ bezeichnet.
Ähnlich verhält es sich, wenn ein anderer Kunde von der Bank Geld leiht. Auch der Kreditnehmer erhält eine Gutschrift, die aber sofort wieder abgezogen wird, um den Zweck der Anleihe zu erfüllen. Zu diesem Zeitpunkt hat die Bank mehr Versprechen, auf Verlangen auszuzahlen, gegeben, als sie halten kann, nämlich tatsächlich Bargeld in ihren Tresoren hat. Während der Anleger glaubt, er könne jederzeit sein Geld zurückfordern, steht es der Bank gar nicht mehr zur Verfügung, weil sie es veruntreut und dem Kreditnehmer geliehen hat – um Profit in Form der Zinsen zu machen!
Auf diesem unlauteren, betrügerischen, mithin kriminellen Kredit-/Schuld- und Zinssystem beruht das gesamte heutige Bankwesen, aber das wird den Kunden „selbstverständlich“ verschwiegen. Im Gegenteil, durch blendende Äußerlichkeiten wie protzige Gebäude im klassizistischen Stil antiker Tempel oder im postmodernen Stil glas- und aluminiumverkleideter Türme (Deutsche Bank in Frankfurt!), teure Kleidung und gewählte Ausdrucksweise versuchen die Banken heuchlerisch, den falschen Anschein von angeblicher „Integrität“ und „Seriosität“ zu erzeugen und vorzutäuschen.
(Auffallend, bezeichnend und verräterisch ist es, daß die Weitergabe eines ungedeckten Schecks zur Bezahlung und das „eigenmächtige“ Nachmachen und Drucken [sog. „Fälschen“] von Papiergeld durch eine zivile Privatperson im Einzelfall strafrechtlich verfolgt und geahndet werden, die gleiche, systematisierte und organisierte Vorgehensweise im großen Stil und mit Methode durch die Banken aber nicht – ein deutliches Indiz für die kriminelle Kollaboration von Politik und Kapital, für die kriminelle Koalition von Legislative, Judikative, Exekutive und Monetative [Bernd Senf].
Doch nach diesem zeitlichen Vorgriff in die Gegenwart zurück zu den Goldschmieden als Vorläufer der heutigen Geld- und Kredit-Institute. Sobald die Menschen merkten, daß die Goldschmiede unzuverlässig und betrügerisch und deren Papiergeld (die Quittungen / Schuldscheine / Kredit-Briefe) immer wertloser wurden, verloren sie ihr Vertrauen in beide, verlangten ihre Münzen wieder zurück (das waren die ersten „Runs“) und kehrten zur bewährten Goldwährung zurück. Die Goldschmiede, die sich ihrer beträchtlichen und bequemen Einnahme-Quelle beraubt sahen, wandten sich an die Regierungen und „überredeten“ diese (mit Bestechung, Drohung und Täuschung), ihre privaten, papierenen Bescheinigungen offiziëll zu einem „Gesetzlichen Zahlungs-mittel“ zu erklären, die Menschen per Gesetz zu zwingen, dieses Zahlungsmittel anzunehmen, und es ihnen bei Strafe zu verbieten, diese Quittungen wieder gegen Gold und Silber einzutauschen.
Das war die Geburtsstunde des wertlosen Papiergeldes als „gesetzliches Zwangs-Zahlungsmittel“ und damit die Legalisierung des ungestraften, unbegrenzten Geldfälschens als staatlich verliehenes Monopol einer kleinen Gruppe privater Geschäftsleute, die sich zur heutigen kriminellen Vereinigung des Zentralbank-Systems organisiert haben.
Zeitweise, unter den faschistischen Regimes von Lenin, Stalin, Hitler, Mussolini, Mao Tse Tung, F. D. Roosevelt, H. S. Truman, D. D. Eisenhower u. a., war sogar der Privatbesitz von Gold auf Betreiben der privaten Hochfinanz gesetzlich verboten – außer für die Regierenden/ Mächtigen und das Bankensystem selber „selbstverständlich“! Das verbrecherische Motiv dahinter war und ist es, die Bevölkerungen daran zu hindern, echtes Geld (Gold und Silber) zu besitzen: Wer nämlich echtes Geld – Gold und Silber – besitzt, ist unabhängig und frei, autonom und autark.
Voraussetzung für die Installation und das Funktionieren dieses betrügerischen Systems war und ist es nämlich, daß es für das System keine Konkurrenz und für die Menschen keine Alternative gab und gibt. Deshalb wurden Gold und Silber demonetisiert (ihrer Geldfunktion beraubt) und die Menschen indoktriniert und manipuliert („gehirngewaschen“) sowie genötigt bzw. erpreßt, das heißt per Gesetz gewaltsam gezwungen, das wertlose Falsch-„Geld“ zu „akzeptieren und zu benutzen.
Die ersten „Banknoten“, die ersten „Geldscheine“ waren also private Quittungen für deponierte Gold- und Silber-Münzen bei den Goldschmieden, dann bei den Banken, und schließlich als Gesetzliches Zahlungsmittel staatliche Schuldscheine, stellten also einen Anspruch des Inhabers auf Gold und Silber gegen den Staat dar. Und in den „goldenen“ Zeiten des freien Münzwesens, eines der wichtigsten Bürgerrechte jeder wirklichen Demokratie, konnte jeder Bürger sein Rohsilber und Rohgold oder seinen Gold- und Silberschmuck zur Staatlichen Münze bringen und gegen eine geringe Gebühr zu offiziëllen Münzen umarbeiten lassen. Da zu jenen Zeiten, Ende des 18. Jahrhunderts, zeitweise im 19. Jahrhundert und Anfang des 20. Jahrhunderts, ein Gold-Standard, ein Silber-Standard oder ein Bi-Metall-Standard – das ist die „Deckung“ von Papier-„Geld“ durch Edelmetalle – herrschten, konnte jeder Bürger Gold und Silber, Münzen aus diesen Edelmetallen und Banknoten (Geldscheine aus Papier) jederzeit ohne Gebühr in das jeweils andere umtauschen.
Das alles ist heute nicht mehr der Fall. Analog zu der staatlichen Münz-Verschlechterung und Münz-Entwertung ist auch das Papiergeld im zwanzigsten Jahrhundert zum staatlich legalisierten Falschgeld gemacht worden. Auch das ist ein Kapitalverbrechen des Staates an seinen Bürgern: Betrug, Diebstahl, Raub, Enteignung, Nötigung, Erpressung und Hochverrat.
Gold und Silber sowie Gold- und Silber-Zertifikate (echte Banknoten) sind als Tausch- und Zahlungsmittel abgeschafft und durch wertlose Blech-Münzen und billiges, buntes Papier ersetzt worden. Edelmetalle, die einen tatsächlichen, ideellen und materiellen Wert repräsentieren, transportieren und konservieren, sind den Bürgern aus den Händen genommen worden, um sie unfrei und abhängig zu machen und sie betrügen und bestehlen zu können. Staatlich verbindliche, amtlich beglaubigte Quittungen bzw. Kredit-Urkunden (Gold- und Silber-Zertifikate / echte Banknoten) sind per Gesetz durch unverbindliche Schuld-Scheine, sog. „Geld“-Scheine, die in Wirklichkeit Schein-„Geld“ sind, ersetzt worden, um den Bürgern jegliche Rechte und Ansprüche gegenüber dem Staat zu nehmen.
Nach der maßgebenden Definition des American Heritage Dictionary ist modernes Papiergeld „legales Zahlungsmittel ohne Gold- oder Silber-Deckung“. Heutiges Papiergeld ist charakterisiert dadurch, daß es 1. per verfassungswidrigem Gesetz, also durch Nötigung unter Androhung von Strafen, der Bevölkerung als einziges „legales“ Zahlungsmittel aufgezwungen wird; daß es 2. keinen eigenen Wert mehr hat und nicht mehr gegen Waren- und Werte-Geld in Form von Gold und Silber-Münzen eingetauscht werden kann; daß es 3. praktisch nicht limitiert, aber willkürlich vermehrt und verringert wird und daß es 4. von Privatpersonen, den Zentralbanken oder Notenbanken, in einem vom Staate verliehenen Monopol aus dem Nichts geschaffen, das heißt „legal“ gefälscht und gegen Zinsen verliehen werden darf – auch an die Regierung / den Staat.
Fazit: Die ursprünglichen Banknoten, das anfängliche Papiergeld, waren wirkliche Kreditbriefe über einen Kredit des Inhabers an die Bank, der damit einen garantierten Rechtsanspruch auf Gold und Silber gegen die Bank hatte. Anders ausgedrückt: sie waren echtes Quittungs- oder Kredit-Geld, nämlich gültige Gold- und Silber-Zertifikate, die von echten Gold- und Silber-Münzen gedeckt waren und jederzeit wieder gegen Gold- und Silber-Münzen eingetauscht werden konnten. (Banknoten sind also kein »Geld«, sondern gleichsam Schuld-Verschreibungen oder Kredit-Briefe – im Unterschied zu [Edelmetall-] Münzen, die ein gleichwertiges Pfand, also ein Äquivalent sind! Und beide sind lediglich Geld-Zeichen [Repräsentanten], denn »Geld« selber ist ein ideelles Recht!)
Heutige Banknoten, das heutige Papier-„Geld“, sind von den privaten Zentral- bzw. Notenbanken in einem Monopol und ohne Leistung oder Verpflichtung herausgegebenes verzinstes, ungedecktes, unlimitiertes, legalisiertes Falschgeld und Schuldgeld, das als „Gesetzliches Zahlungsmittel“ einem Annahmezwang unterliegt. Der Wert dieses „Geldes“ ist gleich Null. Der Staat hat diesem Pseudo-„Geld“ einen ebensolchen fiktiven Pseudo-„Wert“ verliehen, den er ihm jederzeit mit einem Federstrich des Bundespräsidenten wieder entziehen kann (Währungs-„Reform“). Heutige Banknoten sind ungültige, wertlose „Kreditbriefe“: weil nach dem Währungsrecht keine Einlösungspflicht der ausstellenden Notenbank / Zentralbank besteht (z. B. in Edelmetall oder Leistung), ist damit auch kein Rechtsanspruch auf Eintausch in Waren verbunden (sic!). Heutige Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht, keinen Anspruch auf Gegenleistung für erbrachte Eigenleistung (erzeugtes Produkt, geleisteter Dienst: Arbeit), sondern sind lediglich eine imaginäre Verrechnungseinheit, die nirgendwo greifbar existiert. Weil das kaum jemand weiß, hat es scheinbar funktioniert – aber eben nur scheinbar, wie wir nun schmerzhaft zu spüren bekommen.
„Das heutige Papiergeldsystem ist das vielleicht größte methodische Verbrechen der Geschichte“,
(James E. Ewart, Chefredakteur und Herausgeber des Finanz-Fachblattes Zenger News Service, und Ferdinand Lips [†], Schweizer Privatbankier, Wirtschafts-Historiker und Finanz-Analyst)
(siehe auch den Film „Warum überall Geld fehlt. Der Fehler im System – Die Geschichte vom Goldschmied Fabian: »Gib mir die Welt plus fünf Prozent«.“ auf http://www.neueimpulse.org und http://www.kent-depesche.com [als kostenloser Download und als DVD gegen Spende] und höre das Hörbuch [2 CD] „In Gold We Trust – Über das Wesen und die Funktion des Geldes“ bei http://www.schildverlag.de [Kategorie „Hörbücher“ anklicken])