Die Rechnungshöfe der Eurozone halten die bisher geplante Kontrolle des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für unzureichend. Der niederländische Rechnungshof hat die mangelnde öffentliche Kontrolle des permanenten Rettungsschirms in einem Brief an die niederländischen Abgeordneten bereits als „bedeutende Lücke“ im ESM-Vertrag bezeichnet.
Der niederländische Rechnungshof hat die mangelnde öffentliche Kontrolle des permanenten Rettungsschirms in einem Brief an die niederländischen Abgeordneten bereits als „bedeutende Lücke“ im ESM-Vertrag bezeichnet. Der Anfang Februar unterzeichnete Vertrag sieht zwar einen Kontrollrat („Audit-Board“) mit fünf Mitgliedern vor, die von nationalen Rechnungshöfen und dem Europäischen Rechnungshof gestellt werden. Doch die Rechnungshöfe halten die Befugnisse des Gremiums für zu eingeschränkt. Bisher sei nicht klar, ob dem Kontrollrat wirklich jede Art von Rechnungsprüfung erlaubt sei, heißt es in dem Brief des niederländischen Rechnungshofs. Außerdem dürfe der Rat seine Ergebnisse nicht direkt veröffentlichen. Dies könnten nur die Finanzminister. Zudem sei nicht festgelegt, dass bei der Kontrolle internationale Rechnungsprüfungsstandards angewendet werden sollten.
Die Rechnungshöfe argumentieren, dass Nachbesserungen auch nach Abschluss des Vertrags noch möglich seien, da die genauen Modalitäten der Rechnungsprüfung nun in der Durchführungsverordnung von Artikel 30 des ESM-Vertrags festgelegt werden sollen. Ursprünglich hatte der ESM-Vertrag überhaupt keine externe Kontrolle vorgesehen. Erst auf Druck der nationalen Rechnungshöfe wurde überhaupt ein Audit-Board in den Vertrag aufgenommen.