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Reichsführerschein ungültig

Polizei Bayern: "Zwei Bürger des Staates „Deutsches Reich“ bei Kontrolle festgestellt". Die beiden händigten auch einen "Reichsführerschein" aus und erklärten, dass der Personalausweis falsch sei. Begründung: die Reichsverfassung der Weimarer Republik sei durch die Wiedervereinigung der DDR mit der BRD wieder in Kraft getreten.

 

Bericht der Polizei Bayern, Präsidium Oberbayern Süd:

A 8, LKR. TRAUNSTEIN. Am Montagabend, 23.04.2012, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein auf der Autobahn einen Pkw mit zwei Insassen. Beide händigten neben ihren nationalen Ausweisen auch noch solche des "Deutschen Reichs" aus.


Bei der Kontrolle des Pkw mit deutscher Zulassung auf der A 8 am Montagabend befanden sich zwei Personen in dem Wagen. Der Fahrer, ein 54-jähriger Österreicher, kam der Aufforderung sich auszuweisen sogleich nach. Doch paradoxerweise händigte er zwei Personalausweise aus: einen österreichischen und einen „Personalausweis des Deutschen Reichs“.

Der Mann erklärte den kontrollierenden Beamten, dass der österreichische Ausweis falsch sei und nur der „Reichsausweis“ echt wäre. Dass es sich bei dem „Reichsausweis“ um ein Phantasiedokument handelte, welches selbst hergestellt wurde, war offensichtlich. Desweiteren überreichte der Fahrer auch noch einen selbst hergestellten Führerschein des „Deutschen Reichs“.

Bei der 46-jährigen Beifahrerin, welche zunächst ihren regulären deutschen Personalausweis aushändigte, wurden in der Handtasche ebenfalls ein solcher Dokumentensatz, bestehend aus einem „Reichsausweis“ und einem „Reichsführerschein“ sowie ein Stempelsiegel des „Reichsland Österreich“ gefunden.

Die anschließende polizeiliche Aufarbeitung brachte dann noch einige Überraschungen zu Tage. Kaum auf der Dienstelle angelangt, um den vorliegenden Sachverhalt zu klären, meldeten sich nacheinander telefonisch zwei Damen, welche behaupteten, sie seien von der „Staatsanwaltschaft - Deutsches Reich“ sowie der „Generalstaatsanwaltschaft in Berlin“ und seien mit dem polizeilichen Einschreiten gegen die Fahrzeuginsassen nicht einverstanden. Eine Internetrecherche mit den vorliegenden Informationen zu dieser „illustren“ Gesellschaft ergab, dass es sich bei den „Reichsdeutschen“ um eine Vereinigung handelt, welche der Idee anhängt, dass die Reichsverfassung der Weimarer Republik durch die Wiedervereinigung der DDR mit der BRD, wieder in Kraft getreten sei.

Die Phantasieausweise und das Siegel wurden einbehalten, um zu verhindern, dass sie zukünftig im Rechtsverkehr zum Einsatz kommen.

Mittels einer Rückverfolgung der eingehenden Anrufe konnten die beiden Anschlußinhaberinnen ausfindig gemacht werden. Nach Rücksprache mit dem „echten“ Staatsanwalt in Rosenheim wird nun gegen die beiden Damen wegen Amtsanmaßung ermittelt.

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