Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über mehrere Eilanträge zum Stopp des Euro-Rettungsschirms ESM und des neuen EU-Fiskalpakts. Bei den Eilanträgen geht es zunächst nur um die Frage, ob Bundespräsident Joachim Gauck bis zur Entscheidung in der Hauptsache die beiden Ratifizierungsgesetze unterschreiben darf oder nicht.
Sollte das Gericht sich gegen eine schnelle Unterschrift des Bundespräsidenten entscheiden, kann dies als ein Indiz dafür gewertet werden, dass auch in der Hauptsache dagegen entschieden wird. Das Ergebnis kann schon am Abend veröffentlicht werden. Allerdings rechnen Beobachter, dass es auch einige Tage dauern könnte. Mit einer ausführlichen Entscheidung über die Frage, ob der ESM und der Fiskalpakt gegen das Grundgesetz verstoßen, wird aber erst in einigen Wochen gerechnet. An der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe nimmt auch Finanzminister Wolfgang Schäuble teil.
Vor der Verhandlung bekräftigt die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) ihre Kritik an den geplanten Gesetzen. Mit den jetzt anstehenden Verträgen seien rote Linien überschritten, die das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtssprechung gesetzt habe, sagte sie FAZ.NET, der Online Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.). Denn: "Dauerhafte Haftungsmechanismen sollen völ
Wie Wieland erläuterte, dürfen die Richter nur über die Vereinbarkeit von Maßnahmen mit deutschem Verfassungsrecht befinden. Dabei müssten sie den Vorrang des Unionsrechts beachten. „Das wirft häufig schwierige Rechtsfragen auf und erfordert eine sorgfältige Prüfung“, sagte der Jurist. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Aufgabe in den vergangenen Jahren aber immer gemeistert, auch wenn nicht alle Entscheidungen ohne Kritik geblieben seien. „Unterschiedliche Auffassungen zu verfassungsrechtlichen Fragen sind nicht außergewöhnlich“, unterstrich Wieland. „Aufgabe des Gerichts ist es, insoweit durch seine Rechtsprechung für Klarheit zu sorgen.“
Der FDP-Vorsitzende im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff, hatte die Urteilsfähigkeit der Verfassungsrichter bezweifelt: Diese seien „nicht mit allen Vorgängen in Europa ausreichend vertraut“, meinte er. „Deshalb kommt es gelegentlich zu Fehleinschätzungen aus Unkenntnis.“