Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Ein Eil-Antrag gegen die Impfpflicht des Gesundheitspersonals wurde abgelehnt. Damit stehen die Chancen auch für andere Anträge gegen die impftpflicht schlecht.
Die Beschwerden von rund 300 Klägern waren vergebens: Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung die Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege gebilligt. Es waren 74 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingegangen.
Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte es in einer Eilentscheidung ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht noch aus.
Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.