Der Jahresbericht des "ARD ZDF Beitragsservice" zeigt das ganze Grauen der Zwangsmaßnahmen, welche die öffentlich-rechtlichen Staatsmedien anwenden. Insgesamt wurden 2016 fast 8 Mrd. Euro erzwungen - egal ob man eine Glotze hat oder nicht.
Jahresbericht des ARD ZDF Beitragsservice:
Der ganze Bericht als PDF HIER
Die Zahl derer, die sich dauerhaft weigern, ihre GEZ-Gebühren zu entrichten, so dass die öffentlichen Rundfunkanstalten zunächst Gerichtsvollzieher und dann Richter auf die unwilligen Zwangszahler hetzen, ist im Jahr 2016 auf 1,46 Millionen gestiegen.
1,46 Millionen „erstellte Vollstreckungsversuche“ hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk an die zuständigen Vollstreckungsorgane geschickt. Das zeigt der Jahresbericht 2016 des Beitragsservices.
Geschickt hat der Beitragsservice auch Mahnbescheide und Zahlungserinnerungen: 21,1 Millionen waren es im Jahre 2016, etwas weniger als 2015, in dem 24 Millionen Mahnbescheide und Erinnerungen verschickt wurden.
Wie Norbert Häring in seinem sehr lesenswerten Blogpost über das „Vollstreckungsmonster“ öffentlich-rechtlicher Rundfunk ausrechnet, hat 2016 fast die Hälfte der GEZ-Gebührenzahler ein Erinnerungs- oder Mahnschreiben erhalten. Ein weiteres Indiz dafür, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Legitimation bei vielen, sehr vielen Gebührenzahlern verloren hat.
Wie gesagt, in einer Marktwirtschaft wäre dies ein Grund dafür, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entweder an den Bedürfnissen der Konsumenten auszurichten oder ihn abzuschaffen. In einer Planwirtschaft wird, wie in allen Diktaturen, durchgesetzt, dass die Konsumenten gefälligst für das zahlen, was sie nicht wollen.
Denn: Diejenigen, die sich der öffentlich-rechtlichen Medien als Generator von Einkommen oder als Vehikel zur Verbreitung dessen, was sie Information nennen, bedienen, sie haben ein Interesse daran, dieses Vehikel zu erhalten. koste es, was es wolle.
Und die Kosten sind erheblich. Deshalb werden sie versteckt. Der Beitragsservice schreibt in seinem Jahresbericht, dass für die Erinnerungs- und Mahnschreiben und für die Vollstreckung der Gebührenbescheide 2016 nur 169 Millionen Euro notwendig waren, lediglich 2,1% der Beitragseinnahmen.
Wie Norbert Häring darstellt, sind diese geschönten Zahlen darauf zurückzuführen, dass die Kosten der Vollstreckung nur zu einem geringen Teil beim Beitragsservice anfallen und in dessen Statistik landen. Der größere Teil der Kosten fällt bei Rundfunkanstalten direkt und bei Kommunen an. Rundfunkanstalten verheimlichen die Kosten, die ihnen durch Vollstreckungsmaßnahmen entstehen. Kommunen beklagen die Kosten, die ihnen durch die Sonderleistungen für Rundfunkanstalten entstehen. Dazu Norbert Häring:
„Kommt es dann zur Zwangsvollstreckung, dann wälzen die Rundfunkanstalten den größten Teil der Kosten auf die Gemeinden ab, die die Zwangsvollstreckung ausführen müssen. Sie zahlen dafür nur ein paar Dutzend Euro, viel weniger als es die Gemeinden kostet. Deswegen mussten die Rundfunkanstalten schon eine Rationierungsvereinbarung mit den rebellischen Gemeinden treffen. Ob diese heute noch gilt ist unklar. Die zigtausend Gerichtsverfahren um den Rundfunkbeitrag wollen auch bezahlt werden, sowohl was die Gerichtskosten angeht, als auch die Anwaltskosten beider Seiten. Die Meldeämter haben beträchtliche Kosten durch die vorgeschriebene Meldung aller An- und Abmeldungen an die Kölner.“
Häring schätzt die Kosten, die durch die Eintreibemaßnahmen der Rundfunkanstalten letztlich den Steuerzahlern entstehen, auf rund 300 Millionen Euro, wobei seine Rechnung sehr konservativ ist und nur dann zutrifft, wenn die Höhe der Außenstände, die vor Gericht erstritten werden sollen, 500 Euro nicht überschreitet, nur in diesem Fall bleiben Anwalts- und Gerichtskosten unter den 200 Euro Kosten, die Häring für seine Berechnung zur Grundlage gemacht hat.
Das Versorgungssystem öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sieht also wie folgt aus: Alle Deutschen, die ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus bewohnen, werden gezwungen, die Rundfunkgebühr zu entrichten. Wer sich weigert erhält Erinnerungs- und Mahnschreiben und schließlich Besuch von einem Gerichtsvollzieher (Dessen Kosten, die von Häring nicht berücksichtigt werden, dürften sich pro Besuch auf rund 300 Euro belaufen).
Die Kosten für die Eintreibung der GEZ-Gebühren werden zu einem geringen Teil vom Beitragsservice getragen, zu einem größeren Teil von den Rundfunkanstalten und zu einem weiteren Teil von den Kommunen. Letztlich bezahlen somit Steuerzahler nicht nur ihre GEZ-Gebühren, sondern auch die GEZ-Maschinerie, die betrieben wird, um säumige Zwangsbeitragszahler zu kriminalisieren und in Etappen durch die Vollstreckungsgerichtsbarkeit ziviler Gerichte zu treiben.