Der Sächsische Rechnungshof rügt die Ausgaben für höhere politische Beamte. Diese verabschieden sich durchschnittlich mit 55 Jahren in den Ruhestand.
In seinem aktuellen Bericht beklagt der Sächsische Rechnungshof zum Teil massive Steuerverschwendungen. Besonders rügt die Kontrollbehörde die Ausgaben für höhere politische Beamte wie Staatssekretäre, Präsidenten, Direktoren und Regierungssprecher. Diese hätten sich innerhalb von sieben Jahren verdoppelt und im Schnitt gehen derartige Staatsdiener bereits mit 55 Jahren in Rente.
Zitat aus dem Bericht:
Das aktive Beamtenverhältnis endete bei fast zwei Dritteln der politischen Beamten mit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, im Durchschnitt im Alter von 55 Jahren.
Fast 90 % der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Staatsekretäre werden dauerhaft versorgt. Lediglich in 2 von 17 Fällen wurde der einstweilige Ruhestand durch Wiederernennung beendet. Eine erneute Verwendung von politischen Beamten im einstweiligen Ruhestand in der sächsischen Staatsverwaltung wird gegenwärtig nicht geprüft.
Die beamtenrechtlichen Regelungen garantieren den politischen Beamten lebenslange Versorgungsansprüche. Solche großzügigen Versor-gungsregelungen gibt es für andere bedeutsame Ämter, z. B. den Minis-terpräsidenten oder die Minister nicht. Insbesondere im Vergleich zu diesen Aufgabenträgern erscheint die Versorgung der politischen Beamten nicht zeitgemäß.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sebastian Wippel:
„In den etablierten politischen Parteien und Eliten hat sich offenbar eine Selbstbedienungsmentalität breit gemacht, die für jeden hart arbeitenden Bürger ein Schlag ins Gesicht ist. Während Altersarmut immer größere Teile der Gesellschaft erfasst, existiert für diese wenigen Spitzenbeamten eine Sonderregelung bei der Anrechnung zusätzlicher Einkünfte, durch die sie mit ihrer Pension bis zu 30 Prozent über ihrem letzten Gehalt liegen. Diesem Treiben muss ab sofort ein Riegel vorgeschoben werden.
Staatsdiener bei der Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug, die aufgrund einer verfehlten Einwanderungspolitik zum Teil Sorgen um ihre Gesundheit haben müssen, dürfen erst mit 63 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Und normale Beamte wie jeder andere Arbeitnehmer mit 67. Bei einer derart unverhältnismäßigen Privilegierung des Polit-Adels, braucht sich niemand über zunehmende Politikverdrossenheit zu wundern.“
Der komplette Bericht: Volltext (Pdf, 3,4 MB)