Letzte Woche ging es im Bundestag heiß her. Grund: Die AfD hatte die Wiedereinführung umfassender Grenzkontrollen beantragt, um die Durchsetzung der geltenden Gesetze sicherzustellen.
Von Axel Retz
Artikel 16 a (2) des Grundgesetzes zurrt fest, dass Personen, die aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft in die Bundesrepublik einreisen wollen, kein Asylrecht zusteht.
§ 3 (1) des AufenthaltG legt fest, dass Ausländer nur dann ins Bundesgebiet einreisen dürfen, wenn sie einen gültigen Pass oder Passersatz haben. Abgewichen werden von dieser Vorgabe darf nach Absatz 2 dieses Gesetzes nur in begründeten Einzelfällen.
In § 16 (2) AsylG ist nachzulesen, dass einem Ausländer die aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreisen, die Einreise zu verweigern ist, wobei nach § 11 UZwG schlimmstenfalls auch der Schusswaffengebrauch in Betracht zu ziehen ist.
Die deutsche Gesetzeslage, untermauert durch Dublin III, lässt also keinerlei Interpretationsraum.
Am Dienstag und Mittwoch dieser Woche ging es im Bundestag dennoch heiß her. Grund: Die AfD hatte die Wiedereinführung umfassender Grenzkontrollen beantragt, um die Durchsetzung der gerade zitierten Gesetze sicherzustellen.
Dass es überhaupt einmal notwendig werden könnte, dass eine im Parlament vertretene Partei die anderen Fraktionen auf die Einhaltung von Gesetzes drängen muss, hätten sich die Meisten von uns nie träumen lassen; die Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass zumindest das völlig selbstverständlich ist.
Noch verrückter aber ist es, dass CDU/CSU, FDP, die Grünen und DIE LINKE den Antrag der AfD mit der neuen Tugend der Empörung geschlossen ablehnten. Anders gesagt: Die Forderung, endlich wieder die bestehenden Gesetze anzuwenden und systematisch zu prüfen, wer ins Land will und auch darf, treibt den Altparteien die Zornesröte ins Gesicht. „Psycho!“ Locker- ockig stellt man sich gegen bzw. über die Gesetze, vor allem dann, wenn der Ruf nach ihrer Einhaltung von der verhassten AfD kommt. Das kann ja noch lustig werden, vor allem, wenn die AfD solche Querschüssse konsequent auf dem Klageweg beantwortet.
Empörte Brandstifter
Nicht minder verquer ist der Aufschrei in Berlin angesichts der antisemitischen Ausschreitungen in mehreren deutschen Städten, bei denen Moslems israelische Flaggen verbrannten. Auch der Bundeskanzlerin dürfte doch bekannt sein, welche Stellung Juden im Islam einnehmen und das Israel von vielen Moslems als „der kleine Teufel“ bezeichnet wird (dessen großer Bruder sind nach dieser Lesart die USA sind).
Erst Hundertausende Moslems ins Land zu holen und dann die Entrüstungsrakete zu zünden, wenn kommt, was kommen musste, auch das absolut „psycho“.
Die Liste der Absurditäten ließe sich fast beliebig lange fortführen. Nicht Volkssouveränität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder die anderen Messlatten des Grundgesetzes kommen zur Anwendung. Stattdessen scheinen sich fast alle Parteien, die Kirchen und die meisten Medien dem Diktat einer naiven political cor- rectness gebeugt zu haben, der zu huldigen sie als ihre oberste und edelste Aufgabe betrachten.
Momentan - das kann sich durchaus ändern - weidet die AfD im Bundestag diese Steilvorlage des Irrsinns genüsslich und mit in den vergangenen Jahren im Bundestag nur selten auf ammen wollender Sachkompetenz aus.
Man kann sich gar nicht mehr daran erinnern, wann es im Parlament zuletzt eine richtige Oppositionspartei gegeben hat. Vermeiden es die Newcomer, sich von rechtsradikalen Kräften unterwandern zu lassen, werden sie bei der nächsten Bundestagswahl vermutlich mindestens die zweitstärkste Fraktion stellen. Die Altparteien können das durchaus verhindern, müssten dafür aber die für sie anscheinend schmerzvolle Rückbesinnung auf Recht und (Grund-)Gesetz zustande bringen. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ heißt es im Grund- gesetz. Und mehr will das Volk ja auch gar nicht. Aber eben auch nicht weniger!