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Ex-Tagesschau-Mann: Beschwerde gegen DLF wg. Kriegshetze

“DLF-Chefredakteur R. Clement, ein journalistischer Kriegstreiber höchster Feuerkraft” – Beschwerde des Ex-Tagesschauredakteurs Volker Bräutigam beim DLF-HörfunkRat. Es geht um die die angebliche Verletztung des EU-Luftraums durch russiche Kampfjets und die Berichterstattung darüber.

 

Programmbeschwerde gegen den Deutschlandfunk / Deutschlandradio wegen Kriegstreiberei. Der GEZwangsfinanzierte DLF-Chefredakteur Clement hatte zuvor seine Hörer mit unwahren Behauptungen von russischen Kampfjets im EU-Luftraum verängstigt. Diese würden sogar die zivile Luftfahrt gefährden. Die Meldung wurde allerdings so auch durch die geamte Presse gejagt und natürlich auch in anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten verbreitet.

 

 

Die offizielle Programmbeschwerde:

Volker Bräutigam

Adlerweg 1

23879 Mölln                                                                                                                                 03.11. 0214

An

Hörfunkrat DeutschlandRadio

-Herr Frank Schildt, Vorsitzender-

Programmausschuss DeutschlandRadio

-Frau Doris Krönig, Vorsitzende-

-Frau Helga Knich-Walter, Stellv. Vorsitzende-

 

-Herr Robert Clemen, Frau Katrin Hatzinger, Dr. Matthias Meyer, Prof. Angelika Mieth,

Prof. Dr. Franz Riemer, Herr Jörg Swane, Herr Axel Schmidt, Herr Stephan Thiemann,

Frau Sigrid Wolff, Ausschussmitglieder-

Zur Kenntnis: Dr. Steul, Intendant

alle via hoererservice@dradio.de

 

 

 

Beschwerde wegen Missachtung der DeutschlandRadio-Programmgrundsätze,

Hier: Verstoß gegen §§ 6 und 7 des Staatsvertrags

Bezug: Hintergrundbericht Russische Kampfjets über Europa am 30.10. 2014

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gem. § 15 DRadio-Staatsvertrag Beschwerde wegen objektiv falscher, agitatorischer und kriegshetzerischer Ausführungen in der Sendung

Russische Kampfjets über Europa 

Autor: Clement, Rolf, Mitglied der Chefredaktion

Sendezeit: 08:11 Uhr am 30.10.2014

Länge: 02:47 Minuten

Zum Beleg darf ich den Link zur fraglichen Sendung angeben

http://ondemand-mp3.dradio.de/

In dem Beitrag behauptete der Autor wiederholt und wahrheitswidrig, russische Kampfflugzeuge hätten am Vortag, 29. 10., die Lufträume anderer europäischer Staaten verletzt und außerdem die Zivilluftfahrt gefährdet. Die NATO habe russische Luftraumverletzungen „in nie dagewesenem Umfang“  registriert.

Zwei der vielen Falschaussagen seien hier im Wortlaut wiedergegeben:

„(…) Seit Monaten stellt die NATO fest, dass immer wieder russische Kampfflugzeuge den nordeuropäischen Luftraum verletzen. (…)“

„ (…) Die Luftraumverletzungen über dem Baltikum und über Finnland und Schweden finden teilweise auch über dem Festland statt (…)“

Beide Behauptungen sind nachweislich falsch, was fraglos auch dem sachkundigen BW-Intimus bewusst war. Luftraumverletzungen führen seitens der Regierungen der betroffenen Staaten zu sofortigen und öffentlich erhobenen Protesten, sowohl bei der verantwortlichen Regierung als auch bei den internationalen Flugsicherheitsbehörden. Proteste gegen von russischen Militärmaschinen verursachte Luftraumverletzungen sind aktuell aber nicht bekannt.

Dass der Autor die Ereignisse nicht nur wissentlich falsch darstellte – die NATO selbst hat am 29.10. betont, es habe keinerlei Luftraumverletzungen von russischen Fliegern gegeben; das ist in den DLF-Nachrichten auch so gemeldet worden – sondern dass R. Clement es in böswilliger und agitatorischer Absicht formulierte, belegen folgenden Sätze:

 

(…) „Noch hat die NATO diese Maschinen nicht abgeschossen, sondern eskortiert und abgedrängt. Wie lange die Allianz das aber so gestalten wird, ist offen. Denn die hier eklatante Verletzung des Luftraums würde auch schärfere Maßnahmen erlauben. (…)

Ich darf Sie auffordern, nicht nur diese Zitate, sondern den gesamten Beitrag im Lichte der gesetzlich festlegten Programmgrundsätze des DeutschlandRadio-Staatsvertrages zu würdigen:

§6 (Gestaltung der Sendungen): „(…)In den Sendungen der Körperschaft soll ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen (…) vermittelt werden (…)“

„(…) Die Sendungen sollen (…) der Verständigung unter den Völkern dienen. (…)“

§7 (Berichterstattung) „(…) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. (…) Berichte sind sorgfältig zu prüfen. (…)“

 

Dass ein verhetzender DLF-Sendebeitrag wie der hier in Rede stehende derbe Kritik hervorruft, wird Sie nicht verwundern. Auf eine ausführliche Analyse, welch einen bösen sprachlichen und inhaltlichen Stuss der Clement-Beitrag versammelt, will ich hier keinen Raum verschwenden, bereits im Titel auf der DLF-Website zeigt sich ja die elende Gedankenlosigkeit (Russische Kampfjet (sic!) über Europa. Mit Verlaub, diese Jets befanden sich bereits über Europa im gleichen Augenblick, in dem sie in Moskau aufstiegen). Zur Illustration darf ich auf einen eigenen Beitrag verweisen, der mittlerweile in zahlreichen Internetportalen und Blogs erschien. Abrufbar beispielsweise hier:

 

http://www.rationalgalerie.de/

http://0815-info.de/News-file-article-sid

http://www.medienanalyse-international.de/index1.html

http://sicht-vom-hochblauen.de/

 

Ich bin nicht so realitätsfern, von der gesellschaftlich bestellten Aufsicht des DeutschlandRadios zu erwarten, dass sie die hier angesprochene Sendung öffentlich rügt und den Intendanten auffordert, R. Clements hetzerischen Allotria künftig zu unterbinden. Ein Blick auf die Zusammensetzung Ihrer Gremien und deren politische Ausrichtung bewahrt nachhaltig vor derlei Illusionen. Erst recht erwarte ich nicht, dass der Intendant von sich aus korrigierend tätig wird. Das liefe auf öffentliche Selbstkritik hinaus, denn der Autor des journalistischen Gaunerstücks gehört als Chefredakteur bekanntlich zum Führungszirkel der Anstalt. Beispiele von selbstkritischer Einsicht und einer verständigen Würdigung des Hörerprotestes – ich bin bei weitem nicht der Einzige, der Beschwerde gegen die politische Schlagseite des DLF erhebt – sind mir von Dr. Steul nicht bekannt, hingegen sehr wohl einige Repliken im arroganten Tenor „Wir, Intendant, immer richtig. Du, Publikum, dumm.“

Doch da Sie Ihre Beratungen nicht ganz im Geheimen veranstalten dürfen und Sitzungen des Rundfunkrates sogar öffentlich sind, kann meine Beschwerde zumindest Dritten die Augen über die DLF-Programmwirklichkeit und für deren Ursachen öffnen.

 

Mit höflichem Gruß

gez. Volker Bräutigam

 

P.S.  Herr R.C. bleibt seiner Linie treu (s. Link unten). Zwar handelt es sich hier, am 03.11., um einen Kommentar, und das Grundgesetz schützt auch irrige und törichte Äußerungen. Fakten dürfen in einem Rundfunkkommentar selbstverständlich interpretiert werden. Frei erfunden werden aber, wie es hier wieder geschieht, dürfen sie ganz gewiss nicht.

http://www.deutschlandradiokultur.de

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