Was tun wenn die ARD & ZDF Vollstrecker drohen? Der "Beitragsservice" lässt den Rundfunkbeitrag immer öfter durch Zwangsvollstreckungen eintreiben. 60000 Vollstreckungsersuche pro Monat sind offiziell bestätigt. Doch viele Schreiben sind ungültig wegen Formfehler. - Einige Beispiels-Schreiben und Formbriefe als 1. Hilfe gegen den GEZ-Gebühren Terror.
Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten greift zu immer drastischen Mitteln um die Rundfunkbeiträge einzutreiben. Zurzeit versenden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten pro Monat ca. 60 000 Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsbehörden. Das bestätigt die Pressestelle des Beitragsservices gegenüber BILD am SONNTAG.
Die Vollstreckungen werden durch Finanzämter, Gerichtsvollzieher und Stadtkassen durchgeführt. Können oder wollen die Säumigen nicht zahlen, wird u.a. mit Wegfahrsperren am Auto, Türöffnung, sogar Erzwingungshaft gedroht. Außerdem drohen die ARD & ZDF Schergen mit "Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit", und sogar mit einem Angriff auf Lebensversicherungen, Bauspar- und Sterbekassen.
Typisches ARD & ZDF Drohschreiben:
Sollten Sie zu diesem Termin wieder nicht erscheinen, müssen sie sich alle weiteren Schritte, besonders eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit mit polizeilicher Unterstützung, selbst zu schreiben. Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Ausführliche Infos mit Bildern: ARD ZDF Gebühren-Terror: die schlimmsten Fälle
Doch was tun, wenn die Vollstreckung droht?
Erst mal Ruhe bewahren und sich nicht einschüchtern lassen!
Die gröbsten Formfehler bei den Erpresserbriefen ist eine fehlende Unterschrift. Oft ist auch nicht eindeutig erkennbar, wer hier was will. Der "ARD ZDF Beitragservice" ist nämlich gar nicht rechtsfähig.
Urteil vom Bundesgerichtshof:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 43/12 -
BGH: Unterschriften unter Schriftsätze müssen den Namen des Unterzeichnenden erkennen lassen
Abkürzungen sind nicht erlaubt - Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003;
BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten
Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist (z.B. E-Mail) und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)
Aufklärungsfilm zu mangelnden Unterschrifen:
Wir haben hier die wichtigsten Antwortschreiben auf die ARD & ZDF Gebührenerpresser zusammengestellt. Es sind Beispielsschreiben, die gerne noch ergänzt werden können. Sie dienen dazu, die Gefahr einer Zwangsvollstreckung erst einmal abzuwenden.
Die Drohschreiben kommen von Finanzämtern, Stadtkasse, Bürgermeistern oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Doch diese haben gar nichts mit dem Beitragsservice zu tun, sind nur schäbige Einschüchterungsgehilfen. Denn wenn ein Brief vom Finanzamt kommt (wie z.B. in Berlin) haben die meisten Leute sofort Angst und knicken ein, weil sie Unannehmlichkeiten mit der Steuer befürchten.
Beispiels-Schreiben als Reaktion auf Vollstreckungsandrohungen:
Berlin:
Anwortschreiben auf Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt: Finanzamt Berlin
Brandenburg:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse BB
Bremen:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Finanzamt Bremen
Hamburg:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Kasse HH
Hessen:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Hessen
Mecklenburg-Vp:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse MV
Niedersachsen:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Niedersachsen
NRW:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse NRW
Rheinland-Pfalz:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse RP
Saarland:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Saarland
Sachsen-Anhalt:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse SH
Thüringen:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Thüringen
Wichtig: Die Schreiben verweisen als Anlage auf folgende Urteile, die mitgeschickt werden müssen:
Bundesfinanzhof, Beschl. v. 04.07.1986, Az. VII B 151/85
VG Hannover, Urt. v. 29.03.2004, Az. 6 A 844/02
VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 05.02.2015, Az. 4 B 3/15
VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.12.2014, Az. 4 B 41/14
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