Ein Leistungsbescheid für Asylbewerber aus Sachsen wurde im Netz veröffentlicht und sorgte für Empörung. Demnach erhält eine Mutter mit neun Kindern über 7300 Euro monatlich. Nun jagen Behörden und eine Anwaltskanzelei die Veröffentlicher.
Vor einigen Wochen wurde ein Leistungsbescheid für eine Flüchtlingsfamilie aus Borna bei Leipzig auf Facebook, Twitter und in Whatsapp-Gruppen geteilt und hämisch kommentiert.
Laut diesem Leistungsbescheid erhält die "Familie" über 7300 monatlich. Es handelt sich angeblich um eine alleinerziehende Mutter mit neun Kindern. Wie diese an die neun Kinder herangekommen ist, wurde natürlich nicht hinterfragt.
Die Leipziger Behörde weist darauf hin, dass die 7300 Euro nicht in bar ausgezahlt werden. "Zur Verfügung, konkret als Barscheck, steht jedoch nur ein wesentlich kleinerer Betrag."
Jetzt haben sich nicht nur die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet, die herausfinden wollen, wer das private Schreiben inklusive Name und Anschrift der Familie öffentlich machte. Sondern auch eine auf Medienrecht spezialisierte Leipziger Kanzlei. Sie vertritt die betroffene "Familie" und will die Verbreitung des Bescheids ahnden lassen.
Die Leipziger Anwaltskanzelei veröffentlichte folgende Mitteilung:
In Zusammenhang mit einem vor einigen Tagen veröffentlichten Leistungsbescheid des Landratsamtes des Landkreises Leipzig teilen wir mit:
- Wir vertreten die Adressatin des Leistungsbescheides, eine Mutter von neun Kindern.
- Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung des Bescheids samt personenbezogener Daten gemäß § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes strafbar sein kann und wir damit beauftragt sind, jede auffindbare derartige Veröffentlichung bei den zuständigen Strafermittlungsbehörden nach Prüfung zur Anzeige zu bringen.
- Wir weisen weiter darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Bescheid die Verbreitung zahlreicher Verleumdungen, unwahrer Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen festgestellt wurde.
- Wir raten allen Autoren und Verbreitern rechtswidriger Veröffentlichungen dazu, diese umgehend zu löschen.
- Wir sind damit beauftragt, jede Presseveröffentlichung, jeden Blogpost, jeden Post in Sozialen Medien und jede WhatsApp-Nachricht etc., die in Zusammenhang mit dem Leistungsbescheid stehen, auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und gegen rechtswidrige Veröffentlichungen vorzugehen.
- Im Falle einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Zivilklage hat nach deutschem Recht der Rechtsverletzer die Kosten des Verfahrens zu tragen sowie bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen Geldentschädigung zu leisten.
- Im Falle des Erstellens eines rechtswidrigen Beitrags gleich welcher Art hat der rechtsverletzende Autor des Beitrags zudem nach deutschem Recht alle Kosten zu tragen, die durch die Inkenntnissetzung Dritter vom Rechtsverstoß sowie die Beseitigung der weiterverbreiteten Beiträge entstehen (OLG Hamm, Urteil vom 28.1.2010, Az.: I-4 U 157/09 et al.).
- Jede uns bekannte Rechtsverletzung, sei es im In- oder Ausland, wird konsequent verfolgt. Recht kommt.