Eine Frau aus dem Saarland will durchsetzen, dass ihre Bank auch weibliche Personenbezeichnungen in ihre Formulare aufnimmt. Damit beschäftigt sich nun der Bundesgerichtshof.
von Thomas Heck
Immer wenn man denkt, dass einem kein Thema mehr einfällt, kommt irgendjemand um die Ecke und vertritt ein derart schwachsinniges Thema, dass man sich nur noch kopfschüttelnd zurückziehen möchte. Wenn dann auch noch Gerichte beschäftigt und erhebliche Kosten verursacht werden, während Schulen und Kindergärten verrotten, wird es noch absurder.
Eine Frau aus dem Saarland will durchsetzen, dass ihre Bank auch weibliche Personenbezeichnungen in ihre Formulare aufnimmt. Damit beschäftigt sich nun der Bundesgerichtshof. Wenn Sprache die Geschlechter in gerechter Weise berücksichtige, wirke sich das auf die Gesellschaft insgesamt aus, meint die Sprachwissenschaftlerin Damaris Nübling im Gespräch mit dem zwangsgebührenfinanzierten
Deutschlandfunk über diesen Gender-Schwachsinn:
Ute Welty: Kundin statt Kunde und Kontoinhaberin statt Kontoinhaber – eine Frau aus dem Saarland möchte durchsetzen, dass ihre Bank auch weibliche Personenbezeichnungen in ihre Formulare mit reinschreibt. Heute prüft der Bundesgerichtshof den Fall. Der Anwalt der Klägerin betont, es ginge ums Prinzip, aber ist dieses Prinzip eher ein großes wichtiges oder dann doch eines von der Sorte mit dem ganz kleinen Karo. Wie wichtig ist es tatsächlich für die Gleichberechtigung, dass es Kundin heißt und nicht nur Kunde. Professor Damaris Nübling forscht seit Jahren an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur geschlechtergerechten Sprache. Guten Morgen!
Damaris Nübling: Guten Morgen!
Welty: Der Bundesgerichtshof ist jetzt nicht irgendein Gericht, sondern die letzte Instanz in Zivil- und Strafrechtsverfahren. Muss das wirklich sein, dass sich oberste Richter und Richterinnen mit einer solchen Textarbeit beschäftigen?
Nübling: Ja, offensichtlich, wenn es so weitergereicht wird, diese Angelegenheit. An und für sich habe ich mich ein bisschen gewundert, weil das, was da gefordert wird, eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, zumal, wie wir sagen, in sogenannten adressierenden Textsorten, also da, wo man Menschen anspricht oder sie auffordert, etwas zu tun, da sollte man sie im höchsten Grade auch nach ihrem Geschlecht benennen. Genau da wäre es gegeben.
Welty: Wie kann das denn praktisch aussehen? Kunde und Kundin finden vielleicht noch Platz im Bankformular, aber bei Kontoinhaber und Kontoinhaberin könnte es allein vom Raum her schon schwierig werden.
Nübling: Das ist eine oft vorgebrachte und sattsam bekannter Einwand, in dem Sie genau das machen, was Sie eben gesagt haben, einen Schrägstrich dran und ein "in" dranhängen. Gerade bei Formularen ist das eine akzeptable Form, dass man die sogenannte Schrägstrichvariante wählt. Das sind genau zwei Buchstaben mehr, das sollte die Sache wert sein.