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Klage gegen staatlichen Wucherzins

Bei Steuernachzahlungen berechnet das Finanzamt 0,5% Zinsen pro Monat. Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt Musterklage.

 

via BdSt

Die Steuerzinsen sind zu hoch! Das rechnet der Bund der Steuerzahler der Politik seit langem vor – jetzt schwenken die Bundesländer Bayern und Hessen auf diese Linie ein. Beide Länder wollen sich im Finanzausschuss des Bundesrats am morgigen Donnerstag dafür einsetzen, den Zinssatz für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen zu halbieren. Denn der aktuelle Zinssatz im Steuerrecht entspricht nicht mehr der Realität!

„Sechs Prozent Zinsen gibt es nur noch beim Finanzamt“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel.  „Die Hälfte ist genug!“ Deshalb unterstützen wir die Initiativen der beiden Länder.

Darum geht es: Gemäß § 233 ff. Abgabenordnung werden Steuernachforderungen und Steuererstattungen verzinst. Dabei gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Der hohe Zinssatz besteht bereits seit mehr als 50 Jahren. Da die allgemeinen Zinsen in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, setzt sich der Bund der Steuerzahler für eine Anpassung des Zinssatzes auch im Steuerrecht ein.

Dieser sollte auf 0,25 Prozent pro Monat bzw. drei Prozent pro Jahr sinken. „Weil es oft nicht in der Hand der Steuerzahler liegt, wann der Steuerbescheid verschickt oder die Betriebsprüfung abgeschlossen wird, ärgern sich die Steuerzahler über die hohen Zinsen“, betont Holznagel.

BdSt unterstützt Musterklage

Neben der politischen Forderung engagiert sich der Bund der Steuerzahler auch rechtlich für eine Verringerung des Zinssatzes und unterstützt deshalb die Musterklage eines Steuerzahlers aus Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren liegt aktuell dem Bundesfinanzhof vor (Az.: BFH – III R 25/17). Das oberste deutsche Steuergericht hatte bereits im April in einem summarischen Verfahren Zweifel an der Höhe des Zinssatzes geäußert.

Zudem liegen dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden zum Thema vor. Anhand von Zahlen und Daten hatte der Verband in einer Stellungnahme gegenüber dem Gericht aufgezeigt, dass der geltende Zinssatz nicht mehr verfassungsmäßig ist.

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