Das war heftig: Am Freitag hatte die Gerry Weber International AG (kurz „Gerry Weber“) mitgeteilt, beim zuständigen Amtsgericht eine „Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens“ beantragt zu haben. Bei einer sogenannten Insolvenz in Eigenverwaltung ist es das Ziel, „das Unternehmen im Zuge der laufenden Restrukturierung zu sanieren“. Noch am selben Tag meldete sich Gerry Weber nochmals – und zwar mit der Mitteilung, dass ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.