Mit einer für die Wirecard Aktie sehr interessanten Nachricht bzw. Allgemeinverfügung meldete sich zu Wochenbeginn (18. Februar 2019) die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz „BaFin“). Einer Mitteilung der BaFin zufolge ist es – Zitat: „ab sofort verboten ist, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG (DE0007472060) zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen“. Wie lange soll dieses Verbot gültig sein? Auch dazu ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.
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