Kommentar von Peter Niedermeyer
Liebe Leser,
wer noch Solarworld-Aktien hat, sollte aufhorchen: Die Börse Frankfurt teilte mit, dass die Zulassung der Solarworld-Stammaktien zum „Prime Standard“ (Teilbereich des regulierten Marktes) widerrufen wird. Und zwar wird der Börse Frankfurt zufolge dieser Widerruf mit Ablauf des 5.12.2017 wirksam. Dies geschehe, so Zitat „auf Antrag des Insolvenzverwalters“. Nun sollen wahrscheinlich die Kosten für die Zulassung im „Prime Standard“ vermieden werden. Also wird die Aktie ab dem 6.12.2017 dann gar nicht mehr gehandelt? Doch! Denn die Börse Frankfurt stellt das in der selben Meldung klar. Konkret:
Solarworld: Vom „Prime Standard“ in den „General Standard“
Die Meldung der Börse Frankfurt bedeutet nicht, dass die Solarworld-Aktie nun komplett in Frankfurt delisted wird. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Zulassung zum regulierten Markt bestehen bleibt. Dann erfolgt die Notierung der Solarworld-Aktie ab dem 6.12.2017 in Frankfurt im „General Standard“ und nicht mehr im „Prime Standard“. Also kein Delisting. Allerdings sollten die Aktionäre der Solarworld AG nach wie vor bedenken, dass ein Totalverlust das wahrscheinlichste Szenario ist. Die deutschen Produktionsstätten sind an die „neue Solarworld“ verkauft, und die Aktien beziehen sich keineswegs auf diese neue Solarworld, sondern auf die schuldenbeladene alte Solarworld AG.
Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.