Eine Frontal21-Redakteurin hatte das ZDF verklagt, weil sie sich wegen ungleicher Bezahlung gegenüber ihren männlichen Kollegen diskriminiert fühlte. Das Gericht wies die Klage ab.
Gericht: Keine belegte Diskriminierung. Kein Schadensersatz. Kein Auskunftsrecht.
Die Journalistin Birte Meier (Frontal21) hatte das ZDF verklagt, weil sie sich wegen ungleicher Bezahlung gegenüber ihren männlichen Kollegen diskriminiert fühlte. Ihre Klage ist nun, nachdem sie in 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht Berlin verloren hatte, auch in 2. Instanz abgewiesen worden. Darüber berichtet der Mediendienst Übermedien.
Meier: „Das ist ein Schlag ins Gesicht für Frauen wie Männer, die für eine gleiche Bezahlung, unabhängig vom Geschlecht, eintreten. So werden wir die Gender Pay Gap niemals schließen.“
„Ein Kausalzusammenhang zwischen Gehalt und Geschlecht wurde nicht belegt“, begründete die Richterin ihr Urteil. Im gleichen Zug wies sie auch Meiers Antrag ab, offiziell Auskunft über die Verdienste der anderen Redaktionsmitglieder zu bekommen, die sie bislang nur unter der Hand erhalten hatte. Gleiches galt für den Antrag auf mindestens 80.000 Euro Schadenersatz für die angenommene Diskriminierung.