Die Zahl gelungener Abschiebungen sinkt und die Zahl gescheiterter Abschiebungen steigt.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema "Geplante Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" hervor, über die die "Bild-Zeitung" (Donnerstagsausgabe) berichtet. Demnach setzten die deutschen Behörden seit 2015 genau 93.846 Abschiebungen durch.
Die Zahlen seien dabei zuletzt aber leicht rückläufig. In 2015 habe es 20.888 Rückführungen gegeben, 2016 seien es 25.375 gewesen, 2017 genau 23.966 und in 2018 nur noch 23.617, heißt es in der Regierungsantwort. In den fünf Jahren davor - 2010 bis 2014 - hätten die deutschen Behörden insgesamt 44.208 Abschiebungen durchgeführt.
Auf der anderen Seite gebe es immer mehr gescheiterte Abschiebungen. Insgesamt seien seit 2015 genau 93.858 Abschiebungen "gescheitert" oder wurden "storniert", heißt es weiter. Diese Zahlen stiegen inzwischen spürbar an. In 2015 seien insgesamt 19.258 Rückführungen gescheitert, in 2016 seien es 20.923 gewesen, in 2017 dann 22.775 und in 2018 habe es 30.902 gescheiterte Rückführungen gegeben.
Die Abschiebe-Bilanz für das Jahr 2018 zeigt, dass inzwischen mehr Rückführungen scheitern, als gelingen. Auf eine Nachfrage der "Bild-Zeitung" bestätigte das Bundesinnenministerium: "Damit hat erstmals die Summe der gescheiterten Rückführungsversuche die Summe der erfolgreich durchgeführten überschritten."
Die Gründe für das Scheitern sind vielfältig. Die überwiegende Zahl - die Quote variiert zwischen 88 bis 95 Prozent - der Rückführungen seit 2015 scheitern laut der Bundesregierung "vor der Übergabe an die Bundespolizei".
In 2018 seien das 27.636 Fälle gewesen. Dabei mache die "Stornierung im Vorfeld" - in 2018 seien das 19.636 Fälle gewesen - den größten Teil aus, gefolgt von "nicht erfolgten Zuführungen am Flugtag" - in 2018 seien das 7.850 Fälle gewesen, heißt es in der Regierungsantwort weiter.
Auch nach der "Übergabe" an die Bundespolizei scheitern Abschiebungen. In 2018 habe das 3.266 Fälle betroffen. Auffällig sei hier die Zunahme "passiven Widerstands" von 177 Fällen in 2015 auf 1.493 in 2018. In 506 Fällen hätten sich in 2018 Piloten oder Fluggesellschaften geweigert, die Betroffenen an Bord zu nehmen, heißt es.
In 15 Fällen seien die Abgeschobenen in den Heimatländern abgewiesen worden und mussten zurück nach Deutschland.
107 Menschen seien nicht reisetauglich gewesen. 42 Personen hätten versucht, sich zur Vermeidung der Abschiebung sogar das Leben zu nehmen, heißt es weiter.
"Dass jede zweite Abschiebung scheitert, dürfen wir einfach nicht hinnehmen", sagte FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg der "Bild-Zeitung". Um zu verhindern, dass Ausreisepflichtige vor einer Abschiebung einfach untertauchen könnten, müsse man auch Gesetze ändern.
"Abgelehnte Asylbewerber, die nicht mit den Behörden kooperieren, müssen grundsätzlich in zentralen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Und bei verurteilten Straftätern kann eine Abschiebung auch aus dem Strafvollzug erfolgen", so die FDP-Politikerin weiter.
Gleichzeitig müsse man mit dem Kompetenzchaos zwischen Bund und Ländern aufräumen. "Dazu gehört zum Beispiel, dass der Bund eigene Ausreisezentren errichtet. Der Bundesinnenminister sollte hier nicht länger prüfen, sondern bauen", sagte Teuteberg.
Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, über dts Nachrichtenagentur