In der Debatte um mögliche Kriegsverbrecher unter Asylbewerbern in Deutschland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf das bekannte Phänomen der Selbstbezichtigung aufmerksam gemacht.
Die Gesamtzahl der Hinweise auf "Straftaten nach dem Völkerrecht" sage "nichts über die mögliche Bedrohung aus", sagte BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer der "Welt am Sonntag".
Darunter befänden sich "auch Zeugen oder Personen, die sich selbst bezichtigen, um hierzulande einen Schutzstatus zu erhalten".
Man solle daher "aufpassen, dass man die Menschen im Land nicht verunsichert".
Demnach würden Migranten etwa aus Pakistan oder Afghanistan beim Stellen eines Asylantrags angeben, Mitglied bei islamistischen Vereinigungen wie den Taliban gewesen zu sein. Sie erhofften sich dadurch einen subsidiären Schutzstatus, da ihnen als Mitglied einer solchen Organisation in ihrem Herkunftsstaat Verfolgung drohen würde.
In einer am Donnerstag bekannt gewordenen Regierungsantwort heißt es, das BAMF habe in den vergangenen Jahren rund 5.000 Hinweise auf "Straftaten nach dem Völkerrecht" an das Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt weitergeleitet.
Nur in 129 Fällen seien demnach Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Sommer verteidigte die Zusammenarbeit der Behörde und mahnte zur Besonnenheit: "Unsere Experten im Sicherheitsbereich nehmen jeden Hinweis eines Asylbewerbers ernst und leiten ihn sofort weiter."
Er habe "keinen Grund zur Annahme, dass die anderen Behörden unsere Meldungen dann nicht ernst nehmen". Das Bundesamt selbst sei "keine Sicherheitsbehörde – aber auf engste mit diesen verzahnt", sagte der BAMF-Präsident der "Welt am Sonntag".
Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, über dts Nachrichtenagentur